Tierschutzgesetz: Änderungen katastrophal für die Tiere - vgt

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Tierschutzgesetz: Änderungen katastrophal für die Tiere

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.01.2017)

Wien, 24.01.2017

Ein aktueller Entwurf für Änderungen im Tierschutzgesetz enthält mehr Rückschritte als erwartet – Deine Hilfe ist vonnöten!

Die geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes und der 1. Tierhaltungsverordnung sind aus Tierschutzsicht ein Schlag ins Gesicht. Wesentliche Verbesserungen, die vom Tierschutz geeint seit Jahren gefordert werden, wurden einfach übergangen oder nur extrem abgeschwächt übernommen. Teilweise kommt es sogar zu Verschlechterungen.

Für die geplanten Änderungen im Tierschutzgesetz sowie der ersten Tierhaltungsverordnung gibt es noch bis 03.02.2017 die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Auch Du kannst helfen!

Um dies für juristisch unerfahrene Menschen auch möglich zu machen, haben wir im Folgenden einige wesentliche Punkte hervorgehoben und mit unserer Meinung versehen. Die wesentlichen Kritikpunkte sind hierbei

  1. das Fehlen des Verbots des Aussetzens von eigens für die Jagd gezüchteten Tieren,
  2. dass die grausame betäubungslose Ferkelkastration nach wie vor erlaubt bleibt,
  3. dass auch die ständige Anbindehaltung für Rinder nach wie vor erlaubt bleibt, obwohl sogar schon die Volksanwaltschaft diese für verfassungswidrig erklärt hat,
  4. dass die Katzenkastrationspflicht für Landwirte über eine Änderung des Zuchtbegriffes sehr leicht zu umgehen ist.

Bitte hilf' mit und schreibe eine Stellungnahme oder unterstütze unsere Kampagne mit einer Spende. In jedem Fall müssen wir verstärkt für Verbesserungen im Tierschutz eintreten und gemeinsam können wir dies schaffen.

Die geplanten Änderungen im Tierschutzgesetz:

JAGD:

Der Tierschutzrat hat 2016 einstimmig beschlossen, dass das Aussetzen von eigens gezüchteten Tieren für die Jagd als Tierquälerei zu bezeichnen ist und verboten gehört. Dieses Verbot wurde aber in die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes nicht mit aufgenommen. Unsere Forderung bzw. Stellungnahme hierzu lautet daher:

Die Einfügung einer neuen Ziffer 18 in §5 (2) ist notwendig: „Verbot des Auswilderns von Fasanen, Rebhühnern, Enten und Hasen aus menschlicher Obhut“. Hierbei handelt es sich um eine Klarstellung, da der Tierschutzrat bereits 2016 einstimmig festgestellt hat, dass es sich dabei um Tierquälerei handelt. Nähere Infos unter diesem Link.
71 % der Bevölkerung in Österreich haben sich im Herbst 2015 für ein Verbot ausgesprochen - zur Umfrage.
Außerdem muss eine „Kennzeichnung von Wildtieren im Wildgehege” gesetzlich vorgeschrieben werden, damit klar ersichtlich ist, wenn Tiere aus landwirtschaftlichen Wildgehegen widerrechtlich als Nachschub für Gatterjagden geliefert wurden. 72 % der Menschen in Österreich wollen ein Verbot der Zucht von Wildtieren für die Jagd - zur Umfrage.

KATZENKASTRATION:

Seit kurzem müssen auch Landwirte ihre Katzen kastrieren lassen, um eine unkontrollierte Vermehrung der freilaufenden Tiere zu verhindern. Diese Pflicht wird nun durch eine Änderung des Zuchtbegriffes für Tiere abgeschwächt, da diese nun leicht umgangen werden kann. Unsere Forderung bzw. Stellungnahme lautet daher: In § 4 (14) wird der Zuchtbegriff definiert. Bei der Definition „gezielte Anpaarung oder das Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken“ wurde das Wort „gezielt“ gestrichen. Demnach gilt es nun auch als Zucht, wenn sich die Tiere ohne die konkrete Absicht des/der Halters/Halterin vermehren. Dadurch fällt nun auch eine unkontrollierte Vermehrung von frei laufenden Katzen, wie im Fall von Bauernhofkatzen, unter den Zuchtbegriff.

Etliche Tierschutzorganisationen arbeiten schon seit Jahrzehnten mit großem Einsatz daran, die ungebremste Katzenvermehrung in den Griff zu bekommen und das damit verbundene Leid zu mildern. Nun will die Regierung die Katzenvermehrung durch die Aufweichung des Zuchtbegriffs wieder vollkommen frei geben. Diese Absicht entspricht einem enormen Rückschritt im Tierschutz und ist ein Schlag ins Gesicht aller Menschen, die ihr Geld und ihre Freizeit opfern, um Kastrationen streunender Katzen durchzuführen. Von der Regierung fordern wir genau das Gegenteil der jetzigen Aufweichung, nämlich die Bestimmungen zur Katzenkastration im Gesetz und der relevanten Verordnung so zu reparieren, dass das enorme Katzenelend durch die zügellose Vermehrung effektiv beendet wird!

Die geplanten Änderungen in der 1. Tierhaltungsverordnung:

ANBINDEHALTUNG RINDER:

Die Ausnahmen für das dauernde Fixieren von Rindern sind so allgemein gehalten, dass sie praktisch für alle gelten können.
Anlage 2 Mindestanforderungen für die Haltung von Rindern 2.2 Bewegungsfreiheit:

Die dauernde Anbindehaltung von Rindern ist auch nach dem neuen Entwurf der 1. Tierhaltungsverordnung de facto nicht verboten, obwohl sie nicht mit dem Tierschutzgesetz zu vereinbaren ist. Die Volksanwaltschaft hat bereits 2015 festgestellt, dass die Ausnahmen aus der Regelung, dass den Tieren an mindestens 90 Tagen im Jahr eine Bewegungsfreiheit zustehen muss, klar gesetzwidrig sind. Nach der Änderung der 1. Tierhaltungsverordnung ändert sich daran jedoch nichts. Sämtliche Ausnahmen vom Verbot der dauernden Anbindehaltung müssen ersatzlos gestrichen werden.

KASTRATION SCHWEINE:

Seit vielen Jahren wird vom Tierschutz geeint gefordert, dass die grausame betäubungslose Ferkelkastration endlich verboten wird. Eine derart tierquälerische Vorgehensweise kann nach heutigem Wissensstand nicht gerechtfertigt werden. Unsere Forderung bzw. Stellungnahme lautet daher:
Anlage 5 Mindestanforderungen für die Haltung von Schweinen 2.10. Eingriffe:

Die betäubungslose Ferkelkastration ist nach dem neuen Entwurf der 1. Tierhaltungsverordnung immer noch nicht verboten. Ferkel bis zu sieben Tagen benötigen nun zwar eine Schmerzbehandlung, welche auch postoperativ wirkt, eine tatsächliche Schmerzausschaltung oder Betäubung wird allerdings nach wie vor nicht vorgeschrieben. Die Altersgrenze von sieben Tagen ist völlig willkürlich festgelegt und entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. Auch diese Tiere haben das volle Schmerzempfinden. Die Ausnahme von Ferkeln unter sieben Tagen muss ersatzlos gestrichen werden.

Zur Novelle des Tierschutzgesetzes. Stellungnahmen sind per E-Mail an legvet@bmgf.gv.at und an begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at zu richten.

Zur Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung. Stellungnahmen sind per E-Mail an legvet@bmgf.gv.at zu richten.

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