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Stellungnahme zu geplantem Tierschutzgesetz: VGT kritisiert fehlendes Aussetzverbot Fasane

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.01.2017)

Wien, 31.01.2017

4 m Fasan vor dem Tierschutzministerium – geplantes Gesetz ignoriert Tierschutzrat, zementiert Daueranbindehaltung Rinder, betäubungslose Ferkelkastration und Streunerkatzenproblem

Auch der VGT hat nun in der laufenden Begutachtungsfrist detailliert zum geplanten Tierschutzgesetz des Tierschutzministeriums Stellung bezogen. Insbesondere wird kritisiert, dass das Ministerium seinen eigenen Tierschutzrat völlig ignoriert, der EINSTIMMIG für ein Verbot des Aussetzens von Fasanen, Rebhühnern, Enten und Hasen gestimmt hat. Damit würden deutlich mehr als 100.000 Tieren jährlich ein Leben in Massentierhaltung und ein qualvoller Tod erspart. Deswegen stellte der VGT heute einen 4 m großen Fasan vor das Tierschutzministerium in 1030 Wien. Ebenso wurde der einstimmige Beschluss des Tierschutzrates, Hirsche, Wildschweine und andere Paarhufer aus Farmgattern für die Fleischproduktion so mit Ohrmarken zu kennzeichnen, dass sie nicht mehr illegal an Jagdgatter verkauft werden können, nicht in das Gesetz aufgenommen.

Doch die Liste der fehlenden Bestimmungen und sogar Verschlechterungen für die Tiere in diesem geplanten Gesetz ist lange. So wird die dauernde Anbindehaltung für Rinder, im Tierschutzgesetz explizit verboten, durch Zementieren von Ausnahmebestimmungen, die die Volksanwaltschaft als Missstand festgestellt hat, auf ewige Zeiten beibehalten. Auch die betäubungslose Ferkelkastration hat kein Ablaufdatum bekommen, obwohl sie in Deutschland ab 2019 verboten sein wird. Und ebenso dramatisch die Änderung bei der Katzenkastration. Alle Freigängerkatzen in Österreich müssen kastriert werden. Katzen aus bäuerlicher Haltung waren bis vor kurzem ausgenommen. Doch nachdem dieses Schlupfloch, das explodierende Streunerpopulationen zur Folge hatte, geschlossen wurde, hielten die Landwirtschaftskammern die LandwirtInnen an, ihre Katzen als Katzenzucht zu registrieren, um der Kastrationspflicht zu entgehen. Dabei geht es hier nur um die Kosten der Kastration, für alle TierfreundInnen eine Selbstverständlichkeit, doch LandwirtInnen wollen offensichtlich für Tiere kein Geld ausgeben, die nicht Profit bringen. Auf die Kritik jener TierschützerInnen hin, die die Streunerpopulationen einzudämmen versuchen, hat das Tierschutzministerium die Meldung von Katzen als Zucht für LandwirtInnen absichtlich deutlich erleichtert statt erschwert. Der VGT hofft, dass das Ministerium dann auch die Ressourcen und das Personal zur Verfügung stellt, um sich um die Streunerpopulation zu kümmern.

Hier die gesamte Stellungnahme des VGT zum geplanten Tierschutzgesetz und dessen 1. Tierhaltungsverordnung.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Tierschutz steht als Staatsziel in der Bundesverfassung und das bedeutet, dass die Regierung die Tierschutzstandards sukzessive zu verbessern hat und keinesfalls verschlechtern darf. Doch mit diesem Gesetz würden zahlreiche Missstände beibehalten und teilweise sogar verschlechtert, Enten will man z.B. den Auslauf nehmen und für Ziegen die Enthornung erlauben. Besonders dramatisch, dass die einstimmigen Beschlüsse des Tierschutzrates ignoriert wurden. Man fragt sich, wozu es diesen Rat dann überhaupt gibt. Die einzige echte Verbesserung, die mir aufgefallen ist: Tierschutzombudspersonen dürfen in Zukunft bei Verfahren nach dem Tierschutzgesetz bis zum Verwaltungsgerichtshof berufen. Damit ist Waffengleichheit mit den TäterInnen hergestellt, die bei Strafverfahren wegen Tierquälerei dieselbe Möglichkeit haben. Endlich wird damit den Tierschutzombudspersonen jene Kompetenz gegeben, die ihnen bereits 2005 zugedacht war. Doch das kann die massive Kritik an den Verschlechterungen bzw. Auslassungen in diesem Gesetzesvorhaben nicht mildern.“

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