Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.02.2017)
Graz, am 01.02.2017Gestern Verhandlung Straflandesgericht Graz: Jäger erschoss 2 Hunde - Tierquälerei
Pietätvolle Mahnwache vor der Verhandlung; Jagdzeugen verstricken sich in Widersprüche, VGT lobt Anklage wegen Tierquälerei gegen den Jäger und Todesschützen
Am Dienstag den 31. Jänner 2017 trafen sich tierfreundliche Menschen vor dem Landesgericht Graz, um in Solidarität mit der Familie, die ihre beiden Hunde verloren hatte, daran zu erinnern, dass Tiere keine Sachen sind. Gefordert wurde außerdem ein Abschussverbot von Hunden und Katzen. Sämtliche Jagdgesetze Österreichs erlauben momentan diese Praxis, nur in Vorarlberg und Kärnten müssen wenigstens die HalterInnen umherstreifender Hunde vor dem Abschuss gewarnt werden, ansonsten darf man einfach auf Haustiere, die oft Familienangehörige sind, ballern. Studien beweisen, dass Kinder durch den plötzlichen Tod ihres geliebten Haustiers schwer traumatisiert werden können.
Im Gerichtssaal ging es um die Frage, ob ein Jäger die beiden Hunde zu Recht oder zu Unrecht erschossen hat, Anklage wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung. Der Täter bestreitet die Tat nicht, spricht sogar von einem „1000-Gulden-Schuss“. Jagdzeugen versuchten aber zu belegen, dass die beiden Hunde getötet hätten werden müssen, weil sie ein Reh gewildert hätten. Allerdings fand man die Tiere direkt neben einer Straße und eine Obduktion ergab, dass sich im Magen der Hunde kein Rehfleisch befand. Zusätzlich wurde von Jägern behauptet, die Hunde seien bereits an anderen Tagen wildern gewesen, doch zur angegebenen Zeit waren sie nachweislich zu Hause. AnrainerInnen dagegen hatten beobachtet, dass die beiden Hunde unmittelbar vor dem Schuss neben der Straße gespielt hatten. Im Verfahren wollte der Anwalt des angeklagten Jägers TierschützerInnen des Saals verweisen lassen, weil sie sich Notizen machten und die Jägerschaft offenbar die Öffentlichkeit fürchtet. Die Richterin wies dieses Ansinnen aber ab und vertagte nach über 6 Stunden Verhandlung, um weitere ZeugInnen zu hören.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Es ist sehr erfreulich, dass die Staatsanwaltschaft bei einem so schweren Vergehen, das bisher immer als Kavaliersdelikt galt, endlich hart durchgreifen will. Es geht nicht an, dass, wie zur Feudalzeit, die vermeintlichen Jagdherren auf Hunde und Katzen feuern dürfen, weil sie sich bei ihrer Jagd gestört fühlen. Praktisch kein Hund kann ein Reh erwischen, und selbst wenn, ist das ein Verwaltungsdelikt, das entsprechend bestraft gehört, aber nicht mit der Todesstrafe für die Haustiere. Das sind schließlich Familienmitglieder. Auch der VGT fordert vehement ein Abschussverbot von Hunden und Katzen, das in sämtlichen Jagdgesetzen verankert werden muss!"