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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.02.2017)

Wien, am 08.02.2017

Vet Uni Tierexperimentator klagt erneut VGT wegen Kritik an Tierversuchen

Während der erste Prozess gerade in zweiter Instanz im Wiener OLG liegt, kommt bereits die nächste Klage: Hess sieht Parallele von Menschen- und Tierversuchen als Beleidigung

Michael Hess führt an der Vet Uni Wien Tierversuche an mehr als 100 Puten durch, die schweres Leid verursachen. So viel ist immerhin unbestritten. Doch diese Versuche nun zu bewerten und zu kritisieren, soll, wenn es nach dem Willen des Tierexperimentators geht, dem VGT und anderen Tierschutzorganisationen nicht zustehen. Grundsätzlich ist man in der Tierversuchsindustrie sehr darauf bedacht, keine Information über Tierversuche nach außen dringen zu lassen. Genauso, wie man um jeden Preis vermeiden will, dass die Öffentlichkeit erfährt, dass es praktisch überhaupt keine Kontrollen für Tierversuche gibt, dass nie ein Genehmigungsantrag abgelehnt wird und dass TierexperimentatorInnen völlige Narrenfreiheit besitzen. Dabei handelt es sich um ein Faktum, zumal der VGT-Obmann als Mitglied der Bundestierversuchskommission direkt an der Quelle sitzt, um die Zustände beurteilen zu können. Der VGT hat nun Informationen über die Tierversuche von Hess, sowie Fotos aus seiner Geflügelklinik von der Putenhaltung, an die Öffentlichkeit gebracht. Dazu wurde Hess selbst zitiert, der in seiner Begründung für seine Tierversuche die Phrase „hohe wirtschaftliche Verluste der Geflügelbetriebe“ verwendet. Doch daraus Schlüsse über die Rechtfertigung dieser Tierversuche zu ziehen, soll dem VGT per Gerichtsbeschluss untersagt werden. Das entsprechende Verfahren liegt nun in zweiter Instanz beim Wiener Oberlandesgericht.

Doch jetzt hat Hess eine weitere Klage auf Unterlassung eingebracht. Der VGT hat Hess' Begründung für seine Tierversuche, es ginge ihm um Tierschutz, in Zweifel gezogen und eine Parallele bemüht. Wenn medizinische Versuche an Menschen, um Menschen zu helfen, unethisch sind und die Rechtfertigung sehr zynisch wirkt, dann müssen medizinische Versuche an Puten, um Puten zu helfen, genauso unethisch sein und die Rechtfertigung genauso zynisch wirken. Alles andere wäre irrational, zumal Menschen biologisch auch Tiere sind und Vögel (Puten) und Säugetiere (Menschen) vergleichbare Leidensfähigkeit besitzen. Doch Hess fordert, dass die Aussage, Menschen seien auch Tiere, eine falsche Tatsachenbehauptung sei und daher zu unterlassen wäre. Die Klage im Wortlaut: Martin Balluch's Blog

VGT-Obmann Martin Balluch: „Die beiden Klagen richten sich dagegen, aus wahren Tatsachen streng logische Schlüsse ziehen zu dürfen. Stattdessen werden an religiöse Dogmen erinnernde Glaubenssätze als sozusagen alternative Fakten eingeklagt. Kann es wirklich sein, dass man in Österreich gerichtlich gezwungen wird, naturwissenschaftliche Fakten zu leugnen und streng logische Schlüsse zu unterlassen? Die Vermutung liegt nahe, dass Hess lediglich klassische SLAPPs durchführt, also Klagen um KritikerInnen mundtot zu machen, egal ob er nun Recht hat oder nicht. Jede Klage bedeutet Stress, Zeitverlust und Kostenrisiko. Ich soll gezwungen werden, in Zukunft leiser zu treten. Doch ich setze auf den Rechtsstaat. Die Meinungsfreiheit ist ein so hohes Gut, dass sich dafür zu kämpfen lohnt!“

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