Gericht weist Klage von Tierexperimentator aus Veterinär Uni Wien gegen VGT ab! - vgt

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Gericht weist Klage von Tierexperimentator aus Veterinär Uni Wien gegen VGT ab!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.02.2017)

Wien, 24.02.2017

Univ.-Prof. Michael Hess, der Tierversuche an über 150 Puten durchgeführt hat, die schweres Leid verursachen, hatte Kritik des VGT als beleidigend empfunden – Gericht verneint

Die Meinungsfreiheit für Tierschutzorganisationen, Kritik an Tierversuchen vorzutragen, wurde im vorliegenden Fall vom Wiener Handelsgericht für wichtiger eingestuft, als der Schutz der Personenwürde des Tierexperimentators, zumal „der Durchschnittsleser im Artikel keine Tatsachenbehauptungen erblickt, die nach den Ergebnissen des Bescheinigungsverfahrens als unwahr anzusehen sind“. Ginge es nach Tierexperimentator Michael Hess, könnten sich TierversuchsgegnerInnen praktisch überhaupt nicht mehr kritisch zu Tierversuchen äußern. In einer ersten Klage, deren Rekurs noch anhängig ist, will Hess durchsetzen, dass auch von KritikerInnen als Begründung für seine Tierversuche quasi seine Tierliebe angegeben werden müsse. VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Ich habe Michael Hess sowohl in der Bundestierversuchskommission als auch als Chef der Geflügelklinik kennenlernen müssen und mein Eindruck war, dass er Tieren gegenüber völlig gefühlskalt ist. So sagte er über von mir aus einer Legebatterie gerettete Hühner, dass er sie eigenmächtig beschlagnahmen und Tierversuche an ihnen durchführen werde, und dabei war klar, wie sehr er es genoss, mich als sensiblen Menschen damit zu verletzen. Kein Gericht der Welt kann mich dazu zwingen, anzuerkennen, dass dieser Mann aus Tierliebe Tierversuche durchführt. Abgesehen davon ist das ein offensichtlicher Widerspruch. Man muss nur sehen, auf welche Weise die Puten in dieser Geflügelklinik gehalten werden, und man weiß sofort, wie 'tierlieb' dieser Tierexperimentator ist.“

Der Bericht von der ersten Klage, der auf dem Blog des VGT-Obmanns erschien, führte direkt zu einer zweiten Klage auf Unterlassung wegen Beleidigung und Kreditschädigung durch Hess. Diese wurde nun in erster Instanz vom Wiener Handelsgericht mit deutlichen Worten zurückgewiesen. Das Urteil im Original: www.martinballuch.com

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Ich habe viele Kontakte zu Tierschutzorganisationen in anderen Ländern und nirgendwo auf der Welt werden diese so oft von TiernutzerInnen geklagt, wie in Österreich. Das ist wirklich ein Spezifikum hierzulande. International sagt man mir, dass niemand klagt, weil die Medien das sofort als Einschränkung der Meinungsfreiheit werten würden und dadurch für die KlägerInnen negative Publicity entsteht. In Österreich gilt das offenbar nicht. Hier werden diese sogenannten SLAPPs, also Zivilklagen um kritische NGOs mundtot zu machen, kaum medial kommentiert. Dabei sind die Umstände der Klagen bekannt, veröffentliche ich doch sämtliche Details. Hier wird ganz eindeutig und ohne jeden Zweifel geklagt, obwohl es sich um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Wertung handelt, die auf einem wahren Tatsachenkern beruht. Das neue Urteil hat das einmal mehr bestätigt.“

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