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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.03.2017)

St. Pölten, am 01.03.2017

VGT-Protest mit 4 m Fasan am Bahnhofsplatz in St. Pölten für echtes Tierschutzgesetz

Einstimmiger Beschluss des Tierschutzrates für Aussetzverbot von Zuchtfasanen ignoriert – entsprechender Abänderungsantrag wurde angekündigt

So hat man sich das im Tierschutzministerium offenbar nicht vorgestellt. Die lange erwartete Reform zum Bundestierschutzgesetz ging mit wenigen Verbesserungen, einigen Verschlechterungen und vor allem vielen offengelassenen Baustellen in die Begutachtung. Und dann kam die Lawine: über 660 Stellungnahmen wurden abgegeben, Proteste von allen Seiten und ohne Unterlass. Nun will man einlenken, die Version der Reform, die gestern in den Ministerrat ging, soll die Ausnahmeregelung für das Daueranbindehaltungsverbot zeitlich befristen und eine Chip-Pflicht auch für Bauernhofkatzen einführen. Immerhin, doch da darf nicht stehen geblieben werden.

Deshalb protestiert heute der VGT am Bahnhofsplatz in St. Pölten mit einem 4 m großen Fasan, um daran zu erinnern, dass auch das Aussetzverbot von Zuchtfasanen für die Jagd in das Tierschutzgesetz hineingeschrieben werden muss. Und tatsächlich, von Regierungsseite wurde ein entsprechender Abänderungsantrag angekündigt, der das Aussetzen aller „nichtüberlebensfähiger, gezüchteter Tiere“ verbietet. Bis die Sache fixiert ist, will der VGT und mit ihm zahlreiche andere Tierschutzorganisationen nicht mit ihren Protesten aufhören.

Zur Petition: www.vgt.at/tierschutzgesetz2017

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