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VGT kritisiert Ergänzungen der FPÖ zu Bgld Jagdgesetz: Deckung für Gesetzesbrecher

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.03.2017)

Eisenstadt, 07.03.2017

FPÖ will das Dokumentieren von illegalen Treibjagden von öffentlicher Straße aus verbieten: „Stehen auf Seite der Jäger“ - offenbar gegen Tierschutz und die Tiere

Das Burgenländische Jagdgesetz war bereits praktisch unter Dach und Fach, da kamen Änderungswünsche der FPÖ aufs Tapet. Die zentrale Forderung: es soll nach Antrag einer Jagdgesellschaft der Behörde möglich werden, öffentliche Straßen für TierschützerInnen zu sperren, um sie am Dokumentieren der Jagd von der öffentlichen Straße aus zu hindern. Dass es der FPÖ dabei offenbar darum geht, illegale Praktiken zu decken und die wichtige Tierschutzarbeit zur Aufklärung der Öffentlichkeit zu verunmöglichen, wird in ihrer Aussendung klar: „[Im Konflikt mit dem Tierschutz] stehen [wir] voll und ganz hinter unseren Jägern!“ - also gegen den Tierschutz und gegen die Tiere, die dabei natürlich die Leidtragenden sind. Im letzten Jahr gab es zahlreiche Anzeigen von TierschützerInnen gegen illegale Jagdpraktiken, sämtlich durch Filmdokumente von einer öffentlichen Straße aus untermauert. Außer derartige Praktiken zu decken, gibt es keinerlei Begründung, das Filmen zu kriminalisieren. Dabei präsentiert sich die FPÖ sonst als „Law and Order“ Partei, aber wenn es um Tierquälerei geht, oder um ihr Klientel und ihre Freunderln, dann wird plötzlich vertuscht und verhindert, dass deren Machenschaften an die Öffentlichkeit kommen und die Behörde einschreiten kann.

Zusätzlich wurde stillschweigend das Fütterungsverbot aus dem am Donnerstag im Landtag zu beschließenden Jagdgesetz herausgenommen und durch ein Verbot nur von Mai bis Dezember ersetzt (§ 88 Absatz 1). Und das, obwohl 88 % des Waldes im Burgenland durch die Überpopulation von Schalenwild schwer geschädigt ist. Aber wieder steht, so scheints, die FPÖ auf Seite einer Jägerschaft, die ihren Abschussegoismus und ihre Jagdlust über das Tierwohl und den Schutz des Waldes und damit das Wohl der Allgemeinheit stellt. Überall werden Fütterungen reduziert, eingeschränkt und abgeschafft, weil klar ist, dass sie zur ökologischen Katastrophe führen. Nur im Burgenland konnte man sich weder zur Abschaffung der völlig sinnlosen Aussetzerei von gezüchteten Fasanen, Rebhühnern und Enten, noch zur Abschaffung der Überfütterung von Rot- und Rehwild durchringen. Vermutlich, weil man halt wider aller Vernunft bedingungslos „voll und ganz hinter unseren Jägern steht“.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Wie oft hat die Behörde in den letzten Jahren von sich aus Jagdgesellschaften wegen Tierquälerei oder Übertretung des Jagdgesetzes zum Schaden der Tiere verfolgt? Nie. Sie ist ja nicht anwesend – außer vielleicht in Form eines jagenden Bezirkshauptmanns. AnrainerInnen informieren dagegen ständig den VGT über illegale Jagdpraktiken und es ist unsere Aufgabe als Tierschutzorganisation, dem nachzugehen, Beweise aufzunehmen und die Behörde zu informieren. Zu lange wurde Tierquälerei als Kavaliersdelikt behandelt. Unsere Anzeigen haben gefruchtet, nur so konnte Recht und Gesetz zum Schutz der Tiere exekutiert werden. Doch offenbar sind Recht und Gesetz der FPÖ ein Dorn im Auge, wenn es um den Schutz von Tieren geht. Wieso wurden wir als Betroffene in diese Diskussionen nicht einbezogen? Geza Molnar hat nie mit uns gesprochen, obwohl wir uns sehr um einen Termin bemüht haben. Der Vorschlag der FPÖ ist Anlassgesetzgebung, um Verbrecher vor der Strafverfolgung zu schützen, mehr nicht!“

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