Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.03.2017)
Wien, am 08.03.2017Tierschutzgesetz: Aussetzverbot für gezüchtete Wildtiere in Reichweite
VGT-Proteste nicht ohne Wirkung: neben dem Auswilderungsverbot könnte auch ein echtes Daueranbindehaltungsverbot von Milchkühen in einer Verordnung verankert werden
Nach dem tragischen Tod von Tierschutzministerin Sabine Oberhauser stellt sich die Frage, wie nun mit der Reform des Tierschutzgesetzes, das am 15. März 2017 in den Gesundheitsausschuss kommen soll, umgegangen wird. Eine Reform ist notwendig, da sind sich alle einig, doch geht der bisherige Vorschlag der Regierung nicht weit genug. Die geänderte Version, die schließlich durch den Ministerrat ging, soll aber nun doch noch adaptiert werden. Aus dem Parlament ist zu vernehmen, dass der einstimmige Beschluss des Tierschutzrates für ein Aussetzverbot von Fasan, Rebhuhn, Hase und Ente aus menschlicher Zucht aufgenommen werden könnte.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Das ist sehr erfreulich, wenn es denn wirklich dazu kommt. Man kann keine einstimmigen Beschlüsse des Tierschutzrates ignorieren, nur weil es politisch nicht opportun ist. Der Spaß am Aussetzen von Zuchttieren für die Jagd ist den Anforderungen von Tierschutz und Ökologie unterzuordnen. Ohne diese Bestimmung werden wir dieses Gesetz bis zuletzt bekämpfen.“
Auch die 1. Tierhaltungsverordnung zum Tierschutzgesetz soll reformiert werden. Dort stehen sämtliche konkreten Bestimmungen zur Haltung sogenannter Nutztiere. Der Erlass von Verordnungen obliegt dem Tierschutzministerium alleine, allerdings ist es Usus, vor einer Gesetzesreform, die im Parlament beschlossen werden muss, auch die geplante Verordnung offen zu legen. Bisher ist das aber noch nicht geschehen, obwohl der Verordnungstext vom Standpunkt des Tierschutzes viel größere Auswirkungen haben kann, als das Gesetz selbst. Aus Kreisen des Tierschutzministeriums ist zu vernehmen, dass man tatsächlich für die Sonderausnahmeregelungen des bereits seit 2005 bestehenden Daueranbindehaltungsverbots von Milchkühen, die momentan für immer gelten, nur noch eine Übergangsfrist erlauben will. Volksanwalt Günther Kräuter hat genau bzgl. dieser Ausnahmen einen Missstand festgestellt und eine Verfassungsklage angekündigt. Diese Regelungen erlauben es LandwirtInnen z.B., ihre Kühe niemals von der Kette zu nehmen, wenn sie Angst vor ihnen haben oder wenn die Verhältnisse am Hof zu beengt sind. Das widerspricht aber den Grundsätzen des Tierschutzrechts.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „12 Jahre nach Erlass des Verbots, Kühe permanent angehängt zu halten, muss es doch möglich sein, dieses Verbot endlich flächendeckend umzusetzen. Die Kettenhaltung ist mit Tierschutz nicht vereinbar. Dabei sprechen wir hier nicht einmal von jener Bestimmung, die es Betrieben erlaubt, ihre Kühe ¾ des Jahres angekettet zu halten und sie nur die restlichen 90 Tage auf eine Weide zu bringen. Auch das ist problematisch - aber viel schlimmer sind die Ausnahmebestimmungen ohne Übergangsfrist, die eine Kettenhaltung für 24 Stunden pro Tag, 7 Tage die Woche, das gesamte Jahr über, erlauben. Um diese geht es hier, und diese müssen abgeschafft werden, wenn das Tierschutzgesetz glaubwürdig bleiben will. Man kann eine Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft, die niemals leichtfertig getroffen wird, doch nicht so einfach beiseite schieben und ignorieren!“
Das neue Tierschutzgesetz muss auch wirklich zum SCHUTZ der Tiere dasein! Ein Verbot des Aussetzens von gezüchteten Wildtieren, ein Verbot der Daueranbindehaltung von Kühen und viele weitere wichtige gesetzliche Veränderungen sind unumgehbar. Wir ersuchen alle TierschützerInnen, Email-Appelle an folgende Personen zu schreiben:
An die neue Tierschutz-Ministerin Dr. in Pamela Rendi-Wagner pamela.rendi-wagner@bmgf.gv.at, die Obfrau des Gesundheitsausschusses, Dr. in Dagmar Berlakowitsch-Jenewein dagmar.belakowitsch-jenewein@fpoe.at, den Tierschutz-Sprecher der SPÖ, Dietmar Keck dietmar.keck@voestalpine.com und den Tierschutz-Referenten im Ministerium, Mag. Florian Fellinger florian.fellinger@bmg.gv.at. Vielen Dank!