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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.04.2017)

Graz, am 05.04.2017

Gestern Verhandlung Straflandesgericht Graz: 2 Hunde wurden erschossen, Jäger wegen Tierquälerei verurteilt – 1.200 Euro Strafe

2. Verhandlungstag; Widersprüche der JagdzeugInnen konnten nicht aufgelöst werden; Ein Gutachter widerspricht klar der Version des Angeklagten; Schuldspruch wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung; Jäger legt Berufung ein, Urteil somit nicht rechtskräftig

Am Dienstag den 04. April 2017 fand der 2. Verhandlungstag gegen einen Jäger im Straflandesgericht Graz statt - der VGT hatte berichtet. Dem Jäger wurde vorgeworfen, im April des Vorjahres die beiden Hunde Jamie und Senta ungerechtfertigterweise erschossen zu haben. Laut Aussage des Jägers soll ihm das sogar mit einem einzigen „Tausend-Gulden-Schuss“ gelungen sein, also beide Hunde mit 1 Patrone bei der Verfolgung eines Hasen. Seiner Ansicht nach hätten die beiden seit Tagen, und auch zum Zeitpunkt des Abschusses, gewildert. Treffen wollte er zudem lediglich den Größeren der beiden Hunde, der kleinere wurde dabei jedoch „unabsichtlich“ ebenfalls von der gleichen Kugel getroffen. Allerdings fand man die Tiere direkt neben der Straße und eine Obduktion ergab, dass sich im Magen der Hunde kein Wildfleisch befand. Zudem konnten AnrainerInnen bezeugen, dass die Tiere unmittelbar vor dem Schuss neben der Straße gespielt haben. Ein ballistisches Gutachten widersprach der Version des Jägers klar. Demnach sei es unmöglich, dass beide Tiere im Laufen von einer Kugel getroffen wurden. Ein solcher Treffer wäre nur möglich gewesen, wenn die Hunde gesessen wären und in unterschiedliche Richtungen geschaut hätten. Wahrscheinlicher ist es aber wohl, dass beide Hunde jeweils mit einem eigenen Schuss getötet wurden, also zwei Schüsse abgegeben wurden.

Zur Petition: Schluss mit der Jagd auf Haustiere!

Die Richterin ging daher nach Würdigung sämtlicher Beweismittel schließlich davon aus, dass die Hunde beim Schuss lediglich am Straßenrand gesessen sind und verurteilte den Jäger zu einer Geldstrafe von 1.200 €. Zudem sprach sie den HundehalterInnen 400 € Schadenersatz und Schmerzengeld zu. Da der Jäger Berufung einlegte, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Zusätzlich wird ein weiteres Strafverfahren gegen einen zweiten Jäger eingeleitet. Es gab von Anfang an Verdachtsmomente, dass dieser bei der Tötung der Hunde ebenfalls bereits anwesend war und er vielleicht sogar einen Schuss auf die Hunde abgegeben haben könnte. Dies wird nun ebenfalls ein Gericht klären.

Der VGT ist jedenfalls erfreut über diese Entscheidung. Es wurde Zeit, dass ein Jäger wegen Tierquälerei verurteilt wird, wenn er willkürlich auf Hunde ballert, auch wenn das Urteil für die HundehalterInnen nur ein schwacher Trost ist, bringt es ihnen ihre geliebten tierlichen MitbewohnerInnen schließlich nicht wieder zurück. Erwähnenswert sind auch die klaren Worte, welche die Richterin bei der Urteilsverkündung fand. So hob sie extra hervor, dass die Hunde mutwillig, also unnötig, getötet wurden, da es genügend andere Möglichkeiten gegeben hätte, mit der Situation umzugehen. Der Abschuss wäre weiters nur gerechtfertigt gewesen, wenn die Hunde wildernd und zusätzlich abseits von Wegen aufgefunden worden wären - ihrer Meinung nach lag jedoch keiner der beiden Punkte vor.
Und: JägerInnen sollte gesagt sein, dass sie nicht einfach so Hunde abknallen können, denn auch diese haben ein Recht auf Leben!!

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