Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.04.2017)
Wien, am 05.04.2017Tierschutzgesetz ist auch nach Beschluss im Nationalrat kein Grund zum Jubeln
Es gibt immer noch bedenkliche Schlupflöcher für die Katzenkastration und die dauernde Anbindehaltung von Rindern.
Bei der Sitzung des Nationalrats am 30.03.2017 wurde über das neue Tierschutzgesetz abgestimmt. Dabei konnten noch Abänderungsanträge ins Gesetz eingebracht werden. Dem Antrag der Grünen, die Wachtelhaltung in die 1. Tierhaltungsverordnung aufzunehmen, wurde zugestimmt. Dadurch werden die Haltungsbedingungen für diese Tiere, für die es eine wachsende Industrie sowohl bei Eiern als auch bei Fleisch gibt, geregelt. Bei der Katzenkastration konnten leider keine Verbesserungen mehr geschaffen werden. Besonders zynisch argumentiert Team Stronach Agrarsprecher Steinbichler, der meint, ohne Streunerkatzen gäbe es in Zukunft ein Problem mit „Streunermäusen und Streunerratten“.
Alles in allem ist das Gesetz wohl eher ein Zugeständnis an die Landwirtschaft, denn sowohl die dauernde Anbindehaltung von Kühen, als auch die grausame Praktik der betäubungslosen Ferkelkastration bleiben auch weiterhin erlaubt. Wirkliche Verbesserungen konnten nur im Bereich der Haustiere erzielt werden - so sind Korallenhalsbänder bei der Ausbildung von Diensthunden künftig verboten, außerdem wird der Internethandel für Haustiere eingeschränkt. Als positive Änderungen konnten außerdem die verbesserte Rechtsstellung der Tierschutzombudspersonen, das Verbot des Verfärbens und Tätowierens von Tieren und das Aussetzverbot für Wildtiere - insbesondere durch die intensive Kampagnen- Arbeit des VGT - erreicht werden.
Leider wurde der Wille der Bevölkerung trotz über 600 Stellungnahmen zum ersten Entwurf, 30.000 Unterschriften für ein echtes Tierschutzgesetz und monatelanger harter Arbeit von Tierschutzorganisationen in vielen Punkten weitgehend ignoriert. Besonders tragisch sind dabei die Schlupflöcher bei der Katzenkastration und der dauernden Anbindehaltung von Rindern, die auch weiterhin sehr viel Leid für die Tiere bedeuten. Die Anbindehaltung wird in Zukunft im Gesetz geregelt anstatt wie früher in der 1. Tierhaltungsverordnung. Dadurch sind die Ausnahmen, die es erlauben, Kühe ihr ganzes Leben lang angebunden und ohne Bewegungsspielraum zu halten, gesetzlich verankert und lassen keine Argumentation mehr zu.
VGT-Tierschutzreferentin Ines Haider: „Das Aussetzverbot von Wildtieren ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz. Wir werden in den nächsten Monaten sehr genau verfolgen, ob dies auch entsprechend eingehalten wird. Leider verabsäumt es die Politik wieder einmal, Verbesserungen für Nutztiere zu schaffen. Es ist kaum zu glauben, dass es heute immer noch Menschen gibt, die aus Bequemlichkeit und Kostengründen ein unglaubliches Leid der Tiere in Kauf nehmen. Wir lassen nicht locker und kämpfen weiter für ein echtes Tierschutzgesetz.“