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Heute nimmt das Tierschutzgesetz die letzte Hürde: Abstimmung im Bundesrat

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.04.2017)

Wien, 06.04.2017

Während die Daueranbindehaltung von Rindern ermöglicht wird – wer sich vor seinen Kühen fürchtet, darf sie immer angekettet halten – wird ab sofort das Aussetzen von Fasanen verboten

Das Ringen um ein neues Tierschutzgesetz wird mit dem heutigen Tag ein – vorläufiges, Tierschutzorganisationen werden sich weiter für Verbesserungen einsetzen – Ende finden. Der Bundesrat segnet vermutlich die vom Parlament bereits beschlossene Version ab. Anschließend wird das Gesetz in den nächsten 10 Tagen veröffentlicht und gilt dann unmittelbar. Das bedeutet, dass das Aussetzen von gezüchteten Fasanen, Rebhühnern, Enten und Hasen ohne jede Übergangsfrist bereits diese Jagdsaison untersagt sein wird. Eine lange Tradition geht damit zu Ende. Noch 2005 wurden gut 500.000 Fasane pro Jahr ausgesetzt, bis eine Kampagne des VGT gegen die damalige Tierschutzministerin Rauch-Kallat, damals Ehefrau von Alfons Mensdorff-Pouilly, der besonders viele dieser Zuchttiere ausgesetzt hat, erreichen konnte, dass das Aussetzen eingeschränkt wurde. Die Jagdvolieren mussten mindestens 2,5 m hoch sein und 18 m² Bodenfläche pro Fasanpaar zur Verfügung stellen. Auch wurde das Schnabelkürzen verboten und es gab Fristen zwischen dem Aussetzen und dem Abschuss. Das reduzierte die Praxis des Aussetzens auf ein Viertel, also etwas mehr als 100.000 Fasane pro Jahr, sowie einige tausend Rebhühner und Enten. Mit dem neuen Tierschutzgesetz 2017 wird nun das Aussetzen gänzlich verboten.

Doch die Kehrseite dieses Tierschutzgesetzes darf auch nicht übersehen werden. LandwirtInnen ist es nun explizit im Gesetz erlaubt, ihre Rinder ununterbrochen angekettet zu halten, 365 Tage im Jahr ohne jeden Auslauf, wenn sie Angst vor ihren Tieren haben. Selbst die Zeitung „Landwirt“ hat genau mit diesen Worten ihre LeserInnen informiert und hinzugefügt, dass, wer bisher seine Rinder nicht von der Kette genommen hat, das auch weiterhin nicht wird tun müssen. Und bei der Katzenkastration von Freigängertieren bei Landwirtschaften wurde ebenfalls ein Schlupfloch geschaffen, das die Praxis der jährlichen Tötungen der Jungtiere weiter ermöglicht, sei es durch Ertränken oder durch absichtliches Überfahren mit dem Traktor. Diese und andere negative Aspekte des Tierschutzgesetzes sind in den Augen des VGT verfassungswidrig, weil sie dem Staatsziel Tierschutz diametral entgegen stehen.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Wir sehen es bei der Regierung Trump in den USA: wenn die verantwortlichen PolitikerInnen auf die Einflüsterung der Wirtschaftslobbies hören und klar gegen den Mehrheitswillen und gegen die Lebensqualität von Mensch und Tier entscheiden, dann muss man die Gerichte als letzte unabhängige Instanz anrufen. Die 3. Startbahn des Flughafens Schwechat wurde aus Klimaschutzgründen gerichtlich untersagt, zahlreiche neue Tierfabriksprojekte aus Umweltschutzgründen verhindert, jetzt muss auch die Daueranbindehaltung von einem Gericht geprüft werden, ob sie nicht der Staatszielbestimmung Tierschutz widerspricht. Bei unserer Kampagne gegen die Gatterjagd und gegen das Aussetzen von Zuchttieren zum Abschuss wurden wir von JägerInnen mit Zivilklagen überhäuft, von Behörden mit Strafbescheiden überschüttet und von der Polizei durch eigene Sperrzonen vom Filmen abgehalten. Im Großen und Ganzen haben die unabhängigen Gerichte sämtliche Klagen abgewiesen, die Strafbescheide aufgehoben und die Sperrzonen für rechtswidrig erklärt. Die Gerichte sind durch wirtschaftlichen Druck nicht beeinflussbar, im Gegensatz zur Politik, die offenbar nur noch am Gängelband der Tierindustrie geführt wird. Eine bemerkenswerte neue Entwicklung.“

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