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Hund Kimbo von Jäger erschossen: kein Ermittlungsverfahren gegen den Täter

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.04.2017)

Wiener Neustadt, 19.04.2017

Skandalöses Vorgehen der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt: Obwohl Jäger den Abschuss von Kimbo nicht einmal leugnete, bestand für sie kein Anfangsverdacht und somit kein Grund, Ermittlungsverfahren einzuleiten, wie die Hundehalterin jetzt erfuhr|Skandalöses Vorgehen der Staatsanwaltschaft

In Österreich werden laut Schätzungen jedes Jahr circa 30.000 Hunde und Katzen von JägerInnen erschossen. Darunter der siebenjährige Schäfer-/Wolfshundmischling Kimbo im Dezember des Vorjahres im Grenzgebiet zwischen Wien und Niederösterreich. Kimbo lief bei einem verlassenen Feldweg nur kurz einen Hügel hinauf, sofort fiel ein Schuss, gefolgt von einem schmerzverzerrten Heulen. Kurz darauf starb Kimbo in den Armen seiner verzweifelten Hundehalterin. Der Jäger versuchte diese abscheuliche Tat damit zu rechtfertigen, dass er Kimbo mit einem Fuchs verwechselt hatte. Kimbo war groß gewachsen, wog um die 38 kg und hatte eher eine Wolfsform – so ist es kaum vorstellbar, dass man ihn mit einem Fuchs verwechseln kann, diese erreichen gerade mal 5-7 kg. Gerade bei einem Jäger ist eine solche Verwechslung besonders unglaubwürdig, sollte er doch eigentlich wissen, wie ein Fuchs aussieht. Der Jäger handelte somit jedenfalls zumindest fahrlässig. Umso unverständlicher ist es, dass nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, geschweige denn es zu einer Verhandlung kam.

Zu Verurteilungen wegen des Abschusses von Haustieren kommt es leider so gut wie nie. Selbst in Fällen, in denen die Tiere eindeutig nicht gewildert haben, kommen die JägerInnen in der Regel ungeschoren davon. Dass dies auch anders sein könnte, zeigte die Aufsehen erregende Entscheidung im Fall Jamie und Senta Anfang April 2017 am Straflandesgericht Graz. Dort erwähnte die Richterin in der Urteilsverkündung unter anderem, dass JägerInnen gesagt sein sollte, dass sie nicht einfach so Hunde abknallen können, denn auch diese haben ein Recht auf Leben! So kam es auf Antrag der Staatsanwaltschaft tatsächlich zu einer Verurteilung eines Jägers wegen Tierquälerei. Da der Jäger Berufung einlegte, ist das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig. Auch im Fall von Kimbo wäre es das Mindeste gewesen, zumindest ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

“Uns erreichen regelmäßig Berichte von verzweifelten HundehalterInnen, deren Lieblinge von JägerInnen erschossen wurden”, berichtet der Rechtsexperte des VGT, Michael Krumböck. “In den wenigsten Fällen hat dies jedoch Konsequenzen für die Jägerschaft. Zwar würde eine Verurteilung des Täters den geliebten Kimbo seiner Hundehalterin auch nicht wieder zurückbringen, es wäre jedoch zumindest ein kleines Stück Gerechtigkeit gegenüber Tieren."

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