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Landesverwaltungsgericht OÖ hebt 30 Genehmigungen zum Singvogelfang auf

Linz, 04.12.2025

Da alle 370 Genehmigungen für den Singvogelfang praktisch gleichlautend sind, sind damit ausnahmslos alle Genehmigungen (wissentlich!) rechtswidrig erstellt worden

Paukenschlag im Singvogelfang. Die Urteile des Landesverwaltungsgerichts OÖ zu Beschwerden von Tierschutz Austria und VGT gegen 30 der ca. 370 Bescheide zur Genehmigung des Singvogelfangs sind jetzt gefällt worden. Und das Ergebnis ist vernichtend für die Vogelfänger: alle 30 wurden als rechtswidrig aufgehoben! Und das mit Anforderungen - bevor sie erneut ausgestellt werden können - die wohl keine BH erfüllen kann, darunter:

  • Es muss ein aktuelles Gutachten über den guten Erhaltungszustand der Arten geben, die gefangen werden sollen

  • Es muss sichergestellt werden, dass die Genehmigung beim Fang des ersten Vogels einer Art für diese Art erlischt und dass insgesamt in allen Bezirken nie mehr als 550 Vögel jeder Art pro Saison gefangen werden

  • Es muss genau angegeben werden, wieviele Gesangsvariationen des Fichtenkreuzschnabels es gibt und wie diese definiert sind

  • Es muss bewiesen werden, dass es keine zufriedenstellende Alternative zum Singvogelfang gibt

  • Es müssen die erlaubten Fangmittel selektiv fangen, d.h. es muss bewiesen werden, dass mit den genehmigten Fangmethoden keine anderen Vögel gefangen werden

  • Die Lockvögel dürfen nur während der Ausstellungen in Käfigen gehalten werden, die BHs dürfen also weder den Transport noch den Fang mit Lockvögeln genehmigen

Darüber hinaus wurden die Genehmigungen für 3 Jahre ausgestellt, was ganz explizit in der OÖ Artenschutzverordnung § 11 Ziffer 13 verboten ist. Dennoch haben alle BHs Wels-Land, Vöcklabruck und Gmunden diesmal Genehmigungen für 3 Jahre ausgestellt, ganz offensichtlich, damit niemand gegen die entsprechenden Bescheide in den nächsten beiden Jahren Beschwerde erheben kann. Doch das ist ganz offensichtlich eine Rechtswidrigkeit, die den BHs klar gewesen sein muss und die auch vom Landesverwaltungsgericht festgestellt wurde. Alle BHs sind rechtzeitig auf die Rechtswidrigkeit ihrer Bescheide hingewiesen worden, haben aber überhaupt nicht darauf reagiert.

Hätten Tierschutz Austria und VGT gegen alle ca. 370 Genehmigungen Beschwerde erhoben, hätte das Kosten von € 18.500 verursacht, da die Beschwerdegebühr pro Beschwerde mit € 50 festgelegt wurde. Klar ist, da alle Genehmigungen praktisch denselben Wortlaut haben, dass alle Genehmigungen für rechtswidrig erklärt worden wären. Die BHs müssen daher jetzt den rechtskonformen Zustand wieder herstellen und sämtliche Bescheide zur Genehmigung des Singvogelfangs wieder aufheben.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Endlich hat ein unabhängiges Gericht außerhalb des OÖ Salzkammerguts über den Singvogelfang entschieden. Und diese Urteile haben es in sich. Z.B. dürfen Lockvögel nach gängiger Rechtslage nur bei Ausstellungen in Käfigen sein, aber die Vogelfänger transportieren die Vögel in Käfigen herum und hängen sie in Käfigen an die Bäume und Holzgerüste. Das ist nicht durch das Gesetz gedeckt! Die Fangmethoden müssen selektiv sein, sodass es keinen Beifang gibt. Aber ich selbst habe gesehen, wie eine Tannenmeise gefangen worden ist. Und es muss eine zufriedenstellende Alternative zum Singvogelfang gesucht werden, um dasselbe zu erreichen, wie z.B. Fotos von den Vögeln aufzunehmen. Klar ist, wieder einmal, dass bisher der Rechtsstaat gegenüber den Tieren versagt hat. Seit Jahrzehnten werden hier rechtswidrig Vögel gefangen. Und die BHs decken wissentlich diese illegalen Machenschaften, insbesondere, indem sie ganz offensichtlich rechtswidrig für 3 Jahre Genehmigungen ausstellen, obwohl wortwörtlich im Gesetz steht, dass die Genehmigungen nur für 1 Fangsaison erteilt werden dürfen. Also entweder alle Beamt:innen der 3 BHs können nicht lesen oder man hat absichtlich und vorsätzlich das Gesetz gebrochen, um den Rechtsstaat zu konterkarieren und den Tierschutzorganisationen die Möglichkeit zu nehmen, die Bescheide gerichtlich überprüfen zu lassen. Das macht man aber nur, wenn man weiß, dass sie rechtswidrig sind. Wir werden Anzeigen wegen Amtsmissbrauchs einbringen!“

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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