Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.04.2017)
Wien, am 27.04.2017Neue Großspenderin des VGT: Veterinärmedizinische Universität Wien zahlt € 4.500
Fragwürdige Verwendung von Unigeldern: Vet Uni Wien finanziert Klagswut eines ihrer ProfessorInnen gegen kritische TierschützerInnen – weitere Zahlungen stehen bevor
Es war vom VGT geäußerte Kritik an Tierversuchen an sogenannten Nutztieren wie Hühnern und Puten an der Geflügelklinik der Veterinärmedizinischen Universität Wien, die die damalige Rektorin und jetzige Bildungsministerin veranlasst haben, hochoffiziell ein Redeverbot für den VGT-Obmann auszusprechen. Bei nun bereits 2 verlorenen Klagen, die der betroffene Tierexperimentator Michael Hess gegen den VGT-Obmann eingebracht hat, wobei eine der beiden noch nicht rechtskräftig ist, wurde vom Gericht bestätigt, dass derartige Kritik zulässig ist. Doch die Freiheit der Meinungsäußerung ist für die Vet Uni Wien offenbar nicht von Wert, zumindest wenn es um Tierversuche geht. Da vertuscht man lieber, wo es nur geht, und klagt KritikerInnen, um sie einzuschüchtern. Doch jetzt darf offiziell behauptet werden, dass Michael Hess jedes Jahr mehr als 100 Puten mit der Schwarzkopfkrankheit infiziert und ihnen damit schweres Leid zufügt, damit ein billiges und einfaches Medikament gefunden werden könnte, das über Futtermittel verabreicht werden kann und nicht von TierärztInnen verschrieben werden muss, sodass die Putenmastindustrie keine zu großen Verluste macht. Im Jahr 2015 gab es 36 Tierversuchsprojekte in Österreich mit tausenden Versuchstieren, deren einziges Ziel es war, die Ausbeutung von Nutztieren in Tierfabriken noch effizienter zu gestalten. Und das, obwohl landauf und landab ständig behauptet wird, Tierversuche dienten nur dem Schutz der menschlichen Gesundheit.
Durch das nun rechtskräftige Urteil im ersten der beiden Provisorialverfahren, das dem VGT voll inhaltlich Recht gibt, müsste Hess dem VGT nun € 4.500 überweisen. Doch diese Zahlung hat für ihn die Vet Uni Wien übernommen. Da die Vet Uni Wien auch durch Steuergelder finanziert wird, muss man sich schon fragen, ob eine derartige Verwendung dieser Gelder gerechtfertigt ist. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein wesentliches Grundrecht, dem sich auch die Vet Uni Wien verpflichtet fühlen müsste. Stattdessen bekämpft sie – wie sich jetzt gezeigt hat: unlauter – Tierschutzkritik an ihren Tierversuchen. Zivilklagen dieser Art, sogenannte SLAPPs, sind ein bekanntes, aber demokratiepolitisch illegitimes Kampfmittel mächtiger Institutionen gegen kleine NGOs oder Privatpersonen. Letztere sind nach einer Klage zunächst gezwungen, größere Summen in Anwaltskosten zu investieren und müssen bangen, im Falle des Verlierens viel Geld bezahlen zu müssen. Die Folge ist, dass sich niemand konkrete Kritik an Tierversuchen vorzubringen getraut. Dabei werden Tierversuche an einer Vet Uni naturgemäß nicht zum Schutz von Menschen durchgeführt, weshalb ihre Rechtfertigung mehr als fragwürdig scheint. Sogar im aktuellen katholischen Katechismus gelten Tierversuche nur dann als legitim, wenn sie kranken Menschen helfen.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Tierexperimentator Michael Hess war Mitglied der Bundestierversuchskommission. Wegen meiner Kritik an seinen horrenden Versuchsreihen legte er seine Mitgliedschaft nieder und klagte mich auf Unterlassung und Widerruf. Jetzt hat das Wiener Oberlandesgericht bestätigt, dass meine Kritik berechtigt und legitim ist. Im Umkehrschluss beweist das, dass die Klage nur dazu gedient hat, mich von weiterer Kritik abzuhalten. Damit ist auch bewiesen, dass das Redeverbot, das mir die Vet Uni Wien in genau diesem Zusammenhang erteilt hat, ebenfalls nie legitim war, sondern einen ganz offenen Bruch der Meinungsfreiheit darstellt. Unterstrichen wird diese menschenrechtswidrige Haltung der Uni auch noch dadurch, dass sie die Klagskosten des Tierexperimentators begleicht. Vielleicht sollte sich der Rechnungshof diese fragwürdige Finanzgebarung einmal anschauen.“