Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.05.2017)
Wien, am 08.05.2017Nach illegaler Polizeiaktion: Prozess gegen Tierschützer wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt
Landesverwaltungsgericht hat Gesetzwidrigkeit der Zwangshandlung der Polizei festgestellt, doch Staatsanwältin klagt statt Brutalpolizei den Tierschützer an
Wann: Morgen Dienstag 9. Mai 2017, ab 9 Uhr
Wo: Landesgericht für Strafsachen Wien, Landesgerichtsstraße 11, 1080 Wien, Saal 315, 3. Stock
Es ist nun bereits 1 ½ Jahre her. Bei einer friedlichen Kundgebung des VGT gegen Pelz vor einer Turekfiliale in Wien ruft der Besitzer bei der Innenministerin an, um sich die Kritik vom Hals zu schaffen. Es gibt keinerlei objektiven Grund zum Einschreiten der Exekutive, wie später in einem Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht festgestellt wird. Dennoch erscheinen BeamtInnen und fordern die anwesenden TierschützerInnen forsch auf, ihre Ausweise zu zeigen. Einer der Teilnehmer der Kundgebung pocht auf sein Recht und weigert sich, seine Identität preis zu geben. Das Landesverwaltungsgericht wird später zustimmen, dass er auch wirklich das Recht dazu hatte. Die Polizei wird dennoch handgreiflich und wirft ihn zu Boden. Er schreit um Hilfe, PassantInnen greifen auf seiner Seite ein, niemand versteht, wie die Polizei so vorgehen kann. Der Tierschützer landet in einer Gummizelle und wird so lange festgehalten, bis er sagt, wer er ist.
Gegen die Anzeigen des VGT hat die Polizei ihrerseits Anzeige erstattet und behauptet Widerstand gegen die Staatsgewalt. Die Festnahme sei deshalb erfolgt. Der Widerspruch ist offensichtlich: wenn sich der Tierschützer erst gegen seine Festnahme gewehrt haben soll, dann kann er doch nicht wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt festgenommen worden sein. Ein Film zeigt eindeutig, dass es zu keinem Widerstand gekommen ist: Link zum Video.
Besonders erschütternd: die zuständige Staatsanwältin bezweifelt offen die Richtigkeit des Urteils des Landesverwaltungsgerichts und stellt deshalb das Verfahren wegen Amtsmissbrauchs gegen die PolizistInnen ein, während sie gleichzeitig den Tierschützer anklagt.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Wo bleibt hier die Rechtssicherheit für uns TierschützerInnen? Das Sicherheitspolizeigesetz sagt eindeutig, dass man nur dann, wenn man sich verdächtig gemacht hat, der Polizei die eigenen Daten geben muss. Das Landesverwaltungsgericht hat dem voll inhaltlich zugestimmt. Aber die Wiener Staatsanwaltschaft sieht das ganz anders. Und die Polizei vor Ort auch. Man kann doch nicht TierschützerInnen strafrechtlich verfolgen, weil sie sich an Urteile von Landesverwaltungsgerichten halten! Klar ist, dass die Polizei aus rein politischen Gründen brachiale Gewalt angewandt hat und dafür zur Rechenschaft gezogen gehört. Der Tierschützer hat sich völlig richtig verhalten.“