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Großer VGT-Erfolg: das Gatterjagdverbot kommt bundesweit!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.05.2017)

Wien, 24.05.2017

Damit kann die VGT-Kampagne nach 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen werden – Wermutstropfen sind nur zum Teil recht lange Übergangsfristen

Neben all den vielen Tätigkeiten des VGT, von Informationsveranstaltungen und Tierschutzunterricht an Schulen, über Kommentaren zum Tierschutzgesetz, Anzeigen von Tierquälereien, Aufdecken von Missständen und Kampagnen für Änderungen, setzt der VGT sein Schwergewicht immer nur auf ein einziges Thema, bis sich der Erfolg einstellt. 1998 war das z.B. das Pelzfarmverbot, 2002 das Wildtierverbot im Zirkus und 2004 das Legebatterieverbot. Zuletzt 2014 die niedrigsten Besatzdichten bei Mastgeflügel, 2013 Tierschutz in der Bundesverfassung, 2012 der Kriterienkatalog für Tierversuche und 2011 das Verbot der Kastenstandhaltung für Mutterschweine. Und alles erfolgreich! Zwar ist manches ein großer Fortschritt ohne wenn und aber, während anderes nicht ganz so einschneidend wirkt, wie z.B. der Kriterienkatalog für die Genehmigung für Tierversuche, der verwässert wurde, oder das Kastenstandverbot, das erst 2033 (!) in Kraft tritt. Aber erfolgreicher waren wir bei diesen Fokuskampagnen bisher noch immer. Und das ist auch unsere Stärke: nicht nachzugeben, bis sich der Mehrheitswillen durchsetzt. Schließlich sind wir eine Demokratie und geht nach Artikel 1 unserer Bundesverfassung das Recht vom Volk aus.

Im März 2015 begannen wir mit unserer Kampagne für ein Verbot der Jagd auf gezüchtete Tiere. Dazu gehört sowohl die sogenannte Gatterjagd, also die Jagd auf Wildschweine und Hirsche in einem umzäunten Gelände, als auch das Aussetzen von gezüchteten Fasanen für die Gesellschaftsjagd. Beides infantile Vergnügungen der Oberen 10.000, insbesondere des ehemaligen Adels, ohne jeden Sinn und Zweck. Nun, nach etwa 400 Demos, 100 Medienaktionen, 7 Pressekonferenzen, 40 Verhandlungsrunden mit PolitikerInnen, 10 schriftlichen Eingaben, mehreren Großdemomärschen, rund 50 recherchierten Jagdgattern und Fasanerien, 80 Dokumentationen von Jagden auf Zuchttiere und einer offenen Befreiung von 17 Rebhühnern, stehen wir vor dem durchschlagenden Erfolg.

Wien. Schon Ende April 2015 zeigte sich das rot-grün regierte Wien gesprächsbereit, es wurde ein Arbeitskreis mit professioneller Moderation eingerichtet. Im Dezember 2015 wurde in einer gemeinsamen Pressekonferenz der Stadt mit dem VGT das Ergebnis verkündet: Auflösung des Jagdgatters bis 2021. Seit 4. April 2017 gibt es ein Verbot der Jagd auf Zuchttiere und der Jagdgatter in Wien.

Burgenland. Mit 8 Jagdgattern und Alfons Mensdorff-Pouilly als schillernder Drehscheibe der Zuchttierjagd, war das von SPÖ und FPÖ regierte Burgenland schon ein schwierigeres Kapitel. Im Sommer 2016 wurde eine Reform ohne Verbot der Gatterjagd verkündet, doch seit März 2017 denkt man anders. Am 15. Mai 2017 trat das Verbot mit Übergangsfrist bis Februar 2023 in Kraft.

Bundesweit. Die Jagd ist Landessache und aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen. Doch das gilt nicht für das Aussetzen gezüchteter Wildtiere. Im Sommer 2015 brachte der VGT im Tierschutzrat einen Antrag ein, eine Arbeitsgruppe zu dieser Frage zu gründen. Diese berichtete am 15. März 2016 dem Rat und der Vorschlag eines Verbots des Aussetzens von Zuchtfasanen und anderen Tieren zur Jagd wurde einstimmig angenommen. Das Tierschutzministerium wollte davon aber zunächst nichts wissen, auch im Ministerrat lehnte man das Ansinnen ab. Doch 2 Großdemos des VGT und zahlreiche Last-Minute-Proteste brachten den Umschwung: Seit 25. April 2017 ist das Aussetzen gezüchteter Wildtiere für die Jagd in Österreich ohne Übergangsfrist verboten!

Salzburg. Blieben nur noch die von der ÖVP regierten Bundesländer Salzburg und NÖ mit Jagdgattern übrig. In Salzburg sind die Grünen in die Regierung mit eingebunden. Doch leider brachte uns das auch nicht weiter. Gatterjäger Mayr-Melnhof legte sein ganzes Gewicht in die Verhinderung jeden Fortschritts, um seinen Gatterjagdspaß zu erhalten. Doch 3 der 4 Jagdgatter dieses Bundeslands öffneten freiwillig ihre Zäune. Das Jagdgatter von Mayr-Melnhof ist in einem Natura 2000 Schutzgebiet, und damit EU-rechtswidrig. Das Land will sein Gatter nun kaufen, um es aufzulösen. Doch selbst wenn der Gatterjägermeister nicht verkaufen will, wird ein Verbot der Gatterjagden kommen. Bis spätestens Jänner 2018 ist es soweit.

Niederösterreich. Das Mekka der Gatterjagd, das Bundesland mit den allermeisten Jagdgattern, war das von der ÖVP allein regierte NÖ. Im Herbst 2015 ließ man sich zu einer Reform erweichen. Es wurde verboten, neue Jagdgatter zu eröffnen, bestehende zu erweitern, öfter als 8 Mal pro Jahr darin zu jagen oder Tiere zu den Jagden anzuliefern. Doch das konnte dem VGT nicht genügen. Für Herbst 2017 wurde der Showdown der Kampagne angekündigt. Angesichts der anstehenden Wahlen im März 2018 wollte man sich das aber offenbar nicht antun. Am 15. Mai 2017 verkündete der zuständige Landesrat in einer eigenen Pressekonferenz, dass die Gatterjagd noch vor dem Sommer verboten wird und die bestehenden Jagdgatter bis 2029, also in 12 (!) Jahren, aufgelöst sein müssen.

Ein großartiger Erfolg, ohne Frage. Noch vor 2 Jahren wusste kaum jemand in Österreich, was ein Jagdgatter ist. Heute sind sie verboten. Allerdings mit zum Teil sehr langen Übergangsfristen. Dennoch ist das ein weiterer großer Meilenstein für den Tierschutz in Österreich!

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