Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.07.2017)
Wien, am 07.07.2017NÖ-Landtag: Gestern wurde das geplante Gatterjagdverbot einem Ausschuss zugewiesen
VGT befürchtet, dass die Gatterjagd über die Hintertüre „Wildgehege“ weiterhin erlaubt bleiben wird; Jagdverbot auf ausgesetzte Zuchtfasane fehlt im vorgeschlagenen Gesetzestext
Am 15. Mai 2017 hatte Landesrat Stephan Pernkopf in einer Pressekonferenz verkündet, in Niederösterreich noch diesen Sommer ein Gatterjagdverbot zu erlassen. Das war die Reaktion auf eine 2 Jahre andauernde Kampagne des VGT gegen diese tierquälerische Freizeitbeschäftigung. Gestern fand die letzte Landtagssitzung vor der Sommerpause statt und tatsächlich wurde die entsprechende Reform des Jagdgesetzes beantragt und gleich einem Ausschuss zugewiesen. Dadurch liegt nun erstmals der konkrete Gesetzestext vor. Und er erlaubt die Möglichkeit, die Jagdgatter ab 2029 in sogenannte „Wildgehege“ umzuwidmen. Was aber Wildgehege sind, wird im Jagdgesetz nicht definiert. VGT-Obmann Martin Balluch ist skeptisch: „Es ist davon auszugehen, dass damit gemeint ist, dass weiterhin Tiere in einem Gehege derselben Größe, wie das bisherige Jagdgatter, gehalten werden dürfen. Auch diese Tiere vermehren sich. Dürfen Sie dann bejagt werden? In der Reform des Jagdgesetzes findet sich keine Bestimmung, die die Jagd in Wildgehegen untersagen würde. Es ist zu befürchten, dass hier durch die Lobbyarbeit der Gatterjägerschaft eine Hintertüre geöffnet werden soll, die die Gatterjagd ad infinitum weiterhin erlauben wird – eben unter einem anderen Namen!“
Weiters kritisiert der VGT, dass das Aussetzen von Zuchtfasanen überhaupt nicht angesprochen wird. VGT-Obmann Balluch dazu: „Wir wissen von einer Anfrage der Grünen, dass in den letzten Jahren in 6 Bezirken NÖs Zuchtfasane ausgesetzt worden sind. In Gesprächen mit der Landesregierung im letzten Jahr wurde uns zugestimmt, dass dieses Aussetzen nur dann den Sinn einer Bestandsstützung erfüllen könnte, wenn man die ausgesetzten Tiere danach nicht mehr bejagen darf. Von Landesrat Pernkopf selbst kam die Idee, dass deshalb nach dem Aussetzen in einem Jagdrevier die Jagd auf die ausgesetzte Tierart für 2 Jahre zu unterbleiben hat. Doch davon ist in der beantragten Jagdgesetzesreform keine Rede mehr. Hat sich Pernkopf hier der Jagdlobby gebeugt, sodass die Abschießbelustigung auf Zuchttiere weiterhin erhalten bleibt?“
Der VGT appelliert an den nö Landtag, das Schlupfloch „Wildgehege“ im Gatterjagdverbot zu stopfen und die Jagd auf eine ausgesetzte Tierart in jenen Revieren, in denen ausgesetzt wurde, für 2 Jahre zu verbieten!