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Erstmals Hitzefrei für Fiakerpferde – ein Rückblick

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.08.2017)

Wien, 07.08.2017

Letzte Woche wurde an zwei Tagen offiziell die 35°-Marke überschritten. An Tagen, an denen dieser Wert überschritten wird, dürfen Pferde in Wien nicht mehr für Fiakerfahrten eingesetzt werden. Der Großteil der Fiaker hat sich auch daran gehalten, jedoch nicht alle. Der VGT brachte 3 Anzeigen ein.

Vor dem Sommer 2016 wurde eine gesetzliche Bestimmung eingeführt, wonach Fiakerpferde den restlichen Tag hitzefrei bekommen müssen, wenn an einem Tag zumindest ein Wert von 35° bei der ZAMG Station Wien Innere Stadt gemessen wird. Nachdem 2016 eher ein gemäßigter Sommer war - der Wert wurde an keinem einzigen Tag erreicht - sollte es 2017 endlich so weit sein. An den ersten drei Tagen, an denen der Wert laut Auskunft der ZAMG gemessen wurde, schritten die Behörden jedoch nicht ein. Grund war eine andere Rechtsauffassung: obwohl das Gesetz ausdrücklich von einem “gemessenen” Wert spricht, orientierten sich die Behörden an einem Durchschnittswert, welcher regelmäßig auf der Homepage der ZAMG eingetragen wird. Dieser erreichte an besagten Tagen jedoch leider nie die 35°-Marke. Auch aufgrund zahlreicher Gespräche des VGT, sowohl mit den Behörden als auch mit der Stadt Wien und der Tierschutzombudsschaft Wien, konnte vor allem Letztere erreichen, dass auf der ZAMG-Homepage von nun an auch der relevante Tageshöchstwert veröffentlicht wird. Es ist nun für alle involvierten Parteien problemlos jederzeit herausfindbar, ob Fiakerpferde weiterhin eingesetzt werden dürfen oder nicht!

Zur Petition: vgt.at/fiaker

Letzte Woche war es dann so weit, die erste wirkliche Hitzewelle des Sommers brachte an zwei Tagen jeweils einen Wert von weit über 35°. Wie im Vorhinein angekündigt, war der VGT jeweils mit mehreren Personen vor Ort kontrollieren, ob sich die Fiaker auch tatsächlich an das neue Gesetz halten. Der Großteil der FiakerfahrerInnen hielt sich auch daran und trat keine neuen Fahrten an - wenn teilweise auch unschlüssig und nach einigem Zögern. Doch einige wenige “AusnahmefahrerInnen” wollten dennoch weiterhin ihre Pferde bei diesen Temperaturen schinden. Von einem besonders dreisten Fall haben wir bereits berichtet.

Nicht weniger dreist dürfte eine Fiakerfahrerin gewesen sein. Vermutlich in dem Wissen, dass die 35°-Marke an besagtem Tag erreicht werden wird, wollte sie dennoch länger als gesetzlich erlaubt Gäste transportieren. Anstatt jedoch wie manche ihrer KollegInnen auch nach Erreichen der 35°-Grenze Gäste zu transportieren, also an einem Zeitpunkt, an dem viele aufmerksame TierschützerInnen und PassantInnen unterwegs sein würden, war sie einfach schon einige Stunden früher als erlaubt unterwegs. Fiaker dürfen erst frühestens um 11 Uhr auf die Fiakerstandplätze zufahren und somit Gäste aufnehmen, besagte Fiakerfahrerin wurde jedoch bereits weit vor 9 Uhr am Morgen am Stephansplatz beobachtet! Anhaltspunkte darauf, dass es sich um eine bestellte Fahrt handelt, gab es keine. (Eine solche wäre jedoch grundsätzlich auch zu diesem Zeitpunkt legal möglich gewesen, hätte den Behörden jedoch im Vorhinein gemeldet werden müssen.) Ein darauf “Hinausreden” im Nachhinein ist also nicht möglich.

Ebenfalls angezeigt wurde ein Fiaker, welcher circa vier Stunden nach Erreichen der 35°-Marke in Wien Hernals gesichtet wurde. Zwar dürfen Fiaker ihre angetretenen Fahrten noch beenden, jedoch keine Neuen mehr beginnen. Die längsten Fahrten dauern eine Stunde, somit ist es undenkbar, dass zu diesem Zeitpunkt eine Fiakerkutsche noch legal unterwegs sein kann. Selbst bestellte Fahrten sind bei diesen Temperaturen unzulässig und müssen abgesagt werden. Gemeldet wurde uns der Fiaker gleich von mehreren Personen aus der Zivilbevölkerung. VGT Rechtsexperte Michael Krumböck: “Dies verdeutlicht einerseits, dass auch der Großteil der Bevölkerung der Meinung ist, dass Pferde in der Stadt nichts verloren haben und endlich tierleidfreie Alternativen gefunden werden müssen, als auch andererseits, dass sich FiakerfahrerInnen jederzeit beobachtet fühlen müssen. Zumindest die minimalen Schutzbestimmungen, welche das Gesetz regelt, sollten in ihrem eigenem Interesse und vor allem im Interesse der Tiere eingehalten werden!”.

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