Vorarlberg: Jagdverordnung wird Aussetzen von Zuchtfasanen zur Jagd verbieten - vgt

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Vorarlberg: Jagdverordnung wird Aussetzen von Zuchtfasanen zur Jagd verbieten

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.09.2017)

Bregenz, 21.09.2017

Ein entsprechender Entwurf ist bis Anfang Oktober in Begutachtung – VGT begrüßt diese Änderung, in Vorarlberg werden momentan jährlich ca. 1000 Fasane ausgesetzt

Es ist ein Relikt aus feudaler Zeit, das Aussetzen gezüchteter Fasane für die Gesellschaftsjagd war europaweit eine adelige Abschießbelustigung. In England, wo der Adel weiterhin die Politik bestimmt, feiert dieses infantile Freizeitvergnügen weiterhin fröhliche Urständ, in Österreich sollte es aber nun bald Geschichte sein. Nach Wien möchte jetzt auch Vorarlberg in der Jagdverordnung das Aussetzen von gezüchteten Fasanen, Rebhühnern und Enten verbieten. Ein entsprechender Entwurf liegt bis Oktober zur Begutachtung vor. Darin wird nach § 37 b das Aussetzen von Federwild bewilligungspflichtig, wobei laut der dem Entwurf beiliegenden Erklärung diese nicht erteilt werden darf, wenn durch das Aussetzen lediglich die Jagdstrecke erhöht werden soll. Zusätzlich wird in § 20 ein Absatz j) eingefügt, nach dem die Jagd auf Federwild unmittelbar nach dessen Aussetzen verboten wird.

Seit März 2015 führt der VGT österreichweit eine Kampagne um die Jagd auf gezüchtete Tiere zu beenden. Neben der Gatterjagd ist damit insbesondere das Aussetzen von Fasanen, Rebhühnern und Enten aus Massentierhaltung für die Jagd gemeint. Alle Landesregierungen lehnten im Gespräch mit dem VGT diese Praxis ab, doch der Einfluss der Jagdlobby verhindert oft einen entsprechenden legislativen Schritt. Nicht aber in Wien, wo die Jagd auf ausgesetzte Zuchttiere bereits verboten wurde, und nun auch in Vorarlberg. Landesrat Erich Schwärzler hat dem VGT bereits versprochen, diesen Schritt zu setzen, und jetzt ist tatsächlich die entsprechende Verordnungsänderung in Begutachtung.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Im Westen Österreichs ist diese feudaladelige Praxis des Aussetzens von Zuchttieren für die Jagd viel weniger präsent als im Osten, vermutlich weil dort der Adel weniger Grundbesitz hat. In Tirol werden als einzigem Bundesland überhaupt keine Tiere zur Jagd ausgesetzt. In Vorarlberg allerdings schon, in den Bezirken Bregenz und Dornbirn dürften es bisher etwa 1000 Fasane jährlich sein, die dort zum Abschuss ausgesetzt werden. Diese unnötige Tierquälerei wird ab jetzt hoffentlich nicht mehr stattfinden dürfen, zumal die neue Verordnung ohne Übergangsfrist in Kraft treten wird.“

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