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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.09.2017)

Wien, am 25.09.2017

Urteil: Mittelloser Tierschützer soll reichem Großgrundbesitzer € 38.000 Kränkung zahlen

Auf einer Facebook Fan-Seite für Martin Balluch seien beleidigende Kommentare Unbekannter gegen Gatterjägermeister Mayr-Melnhof zu lange online gewesen bevor sie gelöscht wurden

Erinnerungen an den Tierschutzprozess 2010 in Wiener Neustadt werden wach. Damals wurde Tierschützer Martin Balluch als Hauptangeklagter verfolgt, weil er eine kriminelle Organisation im Tierschutz leiten würde. Trotz erwiesener Unschuld musste er 105 Tage in U-Haft verbringen, saß 14 Monate auf der Anklagebank und blieb schließlich auf € 600.000 Verteidigungskosten sitzen. Das Wiener Oberlandesgericht fügte kürzlich € 57.000 Gerichtskosten hinzu, weil Balluch es gewagt hatte, den Staat aufzufordern, den durch den Tierschutzprozess angerichteten Schaden zu bezahlen. In Salzburg wurde der Prozess von einem ähnlich fanatischen Ankläger geführt, diesmal von Privatankläger Mayr-Melnhof. Wie damals war ein Spitzel im VGT im Einsatz, wie damals wurde im Privatleben von Balluch gewühlt, sein Haus observiert und Fotos davon gemacht, seine private Emailkorrespondenz, seine Bücher und seine Vorträge als radikal dem Gericht vorgelegt. Wie damals war die Rede von einer Doppelstrategie: Balluch würde sich hinter dem braven VGT verstecken, um eine in Wahrheit kriminelle Kampagne gegen unschuldige Großindustrielle bzw. Großgrundbesitzer zu führen, die zwar unbestritten Tiere misshandeln, aber immer im Rahmen des Gesetzes, das, wie wir wissen, Tierquälerei im großen Stil erlaubt, insbesondere wenn man ein Jäger ist. Der Unterschied zu damals: Vor 10 Jahren war die Rede von herbeifantasierten Gasangriffen und Brandstiftungen, diesmal war der kriminelle Höhepunkt das Aufkleben von Pickerln mit der Aufschrift Wanted – Gatterjäger Mayr-Melnhof wegen vielfacher Tierquälerei. Wegen diesen Pickerln wurde Balluch dann zwar freigesprochen, doch Kommentare Unbekannter zu diesen Pickerln auf einer Fanseite für Balluch seien so beleidigend gewesen, so der Richter, und wären so lange online gestanden, dass der mittellose Tierschützer dafür dem superreichen Gatterjäger € 38.000 Kränkungsgeld zu bezahlen habe. Die österreichischen Gerichte muten also einem Menschen zu, weil er sich legal für gequälte Tiere einsetzt, nicht nur 105 Tage im Gefängnis zu verbringen und € 600.000 Verteidigungskosten und € 57.000 Gerichtskosten zu bezahlen, sondern auch noch € 38.000 Kränkungsgeld, weil andere sich durch seinen legalen Einsatz für Tiere zu Beleidigungen hinreißen haben lassen. Und all diese Kosten soll Balluch innerhalb von 14 Tagen aufbringen.

Zum Rechtshilfe-Konto für Tierschutz-AktivistInnen

Mayr-Melnhof hatte eine ganze Klagslawine gegen Balluch losgetreten, doch die ersten 5 Verfahren allesamt verloren. Dafür musste er Balluch € 16.000 an Anwaltskosten überweisen und sicherlich noch einmal so viel für den eigenen Anwalt bezahlen. Das alleine belegt schon, dass diese Klagen als politisches Kampfmittel gedient haben, um sich einen lästigen Kritiker vom Hals zu schaffen. Klagsterror dieser Art nennt man SLAPPS, strategic law suit against public participation. Ein bekanntes Mittel der Mächtigen und Reichen, NGOs und idealistische AktivistInnen mundtot zu machen. Selbst in den USA gibt es Gesetze gegen SLAPPs, weil eine lebendige Demokratie nur unter einem gewissen Schutz vor solchen Willkürklagen möglich ist. In Österreich aber sind TierschützerInnen diesem Terror ungeschützt ausgeliefert. In Wahrheit sind solche existenzbedrohenden Klagen moralisch viel verwerflicher und demokratiepolitisch viel illegitimer, als wenn den AktivistInnen Schlägertrupps geschickt werden, die sie überfallen und krankenhausreif schlagen. Immerhin ist ihnen dadurch nämlich nicht ihre finanzielle Existenz entzogen.

Martin Balluch: Im Alter von 32 Jahren bot man mir an der Uni Jena in Deutschland eine Habilitationsstelle in Theoretischer Physik. Ich lehnte ab, weil mir das an Tieren begangene Unrecht in dieser Gesellschaft zu große Schmerzen bereitete, als dass ich sorglos akademisch Karriere machen hätte können. In den letzten 32 Jahren habe ich mich daher immer stärker für die Schwächsten in der Gesellschaft engagiert, für die Tiere. Völlig selbstlos und nur zu meinem persönlichen Nachteil. Zwar konnte ich dadurch zahlreiche Fortschritte erreichen, wie Verbote von Pelzfarmen, Wildtierzirkussen, Legebatterien usw. in Österreich, und zuletzt das Gatterjagdverbot, aber die Welle von Terror und Gewalt seitens der TiernutzerInnen, der ich mich gegenüber sah und sehe, ist kaum zu beschreiben. 12 Mal wurde ich krankenhausreif geschlagen, z.B. wurde ich im Park in Purkersdorf von Zirkusangestellten abgepasst oder, wie ein Video belegt, in Bad Ischl von 5 Angreifern 12 Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Ebenso griff uns ein Scherge von Mayr-Melnhof auf öffentlichem Grund an. Einmal hat man mir in der Nacht das Fenster eingeschlagen und einen toten Fuchs vor die Haustür gelegt. Morddrohungen sind fast alltäglich. Aber der Staat hat mich nicht geschützt, sondern selbst verfolgt. Ich wurde von der Polizei zu Hause im Bett überfallen, man hielt mir mitten in der Nacht eine Pistole an den Kopf und steckte mich für 105 Tage in eine Gefängniszelle. Zwar musste man nach 14 Monaten Prozess anerkennen, dass ich immer legal gehandelt hatte, aber die Kosten dafür, mich frei zu beweisen, musste ich unerklärlicherweise selbst begleichen. Und gegen den SLAPP-Terror der Gatterjägerschaft schützt mich offenbar auch kein Rechtsstaat. Der Richter meinte, er sei überzeugt, dass ich im Hintergrund die Fäden ziehen würde und daher für alle Hasskommentare unbekannter Menschen verantwortlich wäre. Als Tierschützer ist man in diesem Land Freiwild für die Jägerschaft und die Tierindustrie.

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