Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.12.2017)
Wien, am 18.12.2017Trotz bundesweiten Verbots des Aussetzens: Jagd auf Zuchtfasane im Nordburgenland
Treibjagdgesellschaft wechselt angesichts Tierschutzkameras zur Hasenjagd: VGT veröffentlicht Video, das grausame Szenen bei dieser Jagd zeigt
Eigentlich hätte es eine Jagd auf ausgesetzte Zuchtfasane werden sollen, obwohl das Aussetzen nach dem Tierschutzgesetz in Österreich verboten wurde. Gut zwei Dutzend tote Fasane sind auf dem Anhänger der Jagdgesellschaft bereits zu sehen – mit Platz für wesentlich mehr. Doch als TierschutzaktivistInnen auftauchen, zieht man sich zurück und wechselt zur Hasenjagd. Auch da schoss man deutlich weniger Tiere als noch bei den letzten derartigen Veranstaltungen im selben Jagdrevier. Doch dennoch zeigt ein Video die unfassbare Grausamkeit dieser Jagdart. Angeschossene Hasen, die wie Menschenkinder schreien. Jagdhunde, die minutenlang den verletzten Hasen nachlaufen, ihnen das Fell ausreißen und sie beißen. Ein furchtbares Gemetzel, das Menschen mit Mitgefühl das Blut in den Adern gefrieren lässt.
Das Verbot des Aussetzens von gezüchteten Tieren für die Jagd ist im Rahmen der Reform des Tierschutzgesetzes am 25. April 2017 in Kraft getreten. Die Regierung hat damals eindeutig festgestellt, dass damit der gängigen Praxis des Züchtens und Aussetzens von Fasanen für die Jagd ein Riegel vorgeschoben werden soll. Doch, wie so oft im Tierschutz, hapert es an der Kontrolle und der Umsetzung des Gesetzes. Wer ist anwesend, wenn die JägerInnen die Tiere aussetzen? Während man den TierschutzaktivistInnen sukzessive die Dokumentation von Jagden zu erschweren versucht, indem ständig neue Bestimmungen erlassen – und exekutiert! – werden, die das Filmen von Jagden von der öffentlichen Straße aus verbieten, und indem JagdaufseherInnen polizeiliche Kompetenzen übertragen bekommen, filmende TierschützerInnen festzuhalten, sind im Feld keine AmtstierärztInnen zu sehen. Eine Kontrolle gibt es nicht und das Landesverwaltungsgericht Eisenstadt hat eine Straferkenntnis einer Bezirkshauptmannschaft zum illegalen Aussetzen von Zuchtvögeln zur Jagd aufgehoben, weil nicht ausreichend bestimmt gewesen sei, wann und wo wieviele Vögel ausgesetzt worden sind. Damit wird das Verbot des Aussetzens aber totes Recht. Es ist unmöglich, Tag und Nacht sämtliche Jagdgebiete im Auge zu behalten, um ein illegales Aussetzen so exakt zu dokumentieren. Klar ist das Aussetzen dennoch, wenn plötzlich zur Jagdzeit hunderte Fasane aufflattern, die vorher und nachher im selben Gebiet nicht zu sehen sind.