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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.12.2017)

Wien, am 20.12.2017

VGT klagt Mayr-Melnhof: dieser nannte Bericht von seinem Gewaltangriff „infame Lüge“

VGT brachte damit die bereits zweite Klage in dieser Sache gegen Mayr-Melnhof ein, zusätzlich läuft eine Maßnahmenbeschwerde – erster Prozesstag Diebstahlklage 25. Jänner 2018

Bisher kannte man ja nur Max Mayr-Melnhof als denjenigen, der den VGT ununterbrochen geklagt hat. Ob wegen der satirischen Verleihung eines Gatterjagdawards Das steinerne Herz, oder wegen eines Faschingsumzugs mit Mayr-Melnhof Puppe und lebensgroßem Wildschwein aus Plastik, oder eines Wanted Pickerls mit Mayr-Melnhof Konterfei wegen perverser Tierquälerei, in allen diesen Fällen urteilten die Gerichte, dass solche Aktivitäten Teil einer lebendigen Demokratie und von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Als die TierschützerInnen dann ein zweites Mal bei seiner Gatterjagd erschienen, um das Tierleid völlig legal von außerhalb des Zaunes zu dokumentieren, dürfte bei Mayr-Melnhof die Sicherung durchgebrannt sein und er griff zur Selbstjustiz. Nach glaubhaften Angaben zweier Opfer und einer Reihe von ZeugInnen attackierte er zusammen mit Schlägern aus seiner Gatterjägerschaft zwei einzelne Tierschützer im zeitlichen Abstand von 2 Stunden 45 Minuten, warf sie zu Boden, misshandelte sie und entwendete ihnen mit Gewalt Filmkameras und ein Funkgerät im Wert von € 1.300. Damit hat Mayr-Melnhof eine rote Linie überschritten, so ein Verhalten darf auf keinen Fall geduldet werden. Der VGT hat dagegen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, aber auch eine Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht Salzburg und eine Klage auf Herausgabe der Gegenstände beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht. Für Letztere wurde der erste Verhandlungstag bereits mit dem 25. Jänner 2018 festgelegt.

Nun bringt der VGT auch eine Klage auf Widerruf und Unterlassung gegen den Gatterjägermeister ein. Dieser hatte nämlich nicht das Rückgrat, zu seinen Gewaltattacken zu stehen, sondern bezeichnete den Vorwurf des VGT als infame Lüge. Diese Aussage wurde als Zitat in zahlreichen Medien landauf landab wiedergegeben. Der VGT fordert nun einen öffentlichen Widerruf. Martin Balluch hat die Klage im Wortlaut auf seinem Blog veröffentlicht.

Wie perfide Mayr-Melnhof sein öffentliches Image, das in keiner Weise der Realität entspricht, zu bewahren versucht, zeigt sein Versuch, sein Opfer nach dem Überfall zu filmen und dabei die Wahrheit zu verdrehen und eine Täter-Opfer Umkehr zu bewerkstelligen. Es gehört schon ein großes Maß an krimineller Energie dazu, jemandem mit Gewalt eine Kamera zu entwenden und unmittelbar danach das noch am Boden liegende Opfer zu filmen und dabei in die Kamera zu sagen, Haben Sie keine Kamera mit? […] Scheinbar haben Sie keine mitgehabt, und diesen Film dann als entlastend zu veröffentlichen. Doch Österreich ist hoffentlich noch Rechtsstaat genug, sodass auch ein Mayr-Melnhof mit so etwas nicht durchkommen kann. Der Film zeigt sein Opfer völlig verstört am Boden außerhalb des Gatters am öffentlichen Treppelweg. Mayr-Melnhof wird erklären müssen, wie das gekommen ist. Bestritt er anfangs noch jede Beteiligung, so hat er ja mittlerweile seine Geschichte dahingehend geändert, dass er schon die beiden Tierschützer zu Boden rang, allerdings angeblich innerhalb des Jagdgatters. Wie dann das Opfer plötzlich außerhalb des Jagdgatters zu liegen kam, blieb offen. Klar ist, Mayr-Melnhof sagt die Unwahrheit, und genau das werden die Gerichte nun bestätigen.

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