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Restaurantbetreiber müssen Hummer vor dem Kochen betäuben

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.01.2018)

Wien, 20.01.2018

Nachdem 2 AktivistInnen von RespekTiere in Salzburg mit Plakaten stumm und friedlich vor einem Hummer-Restaurant protestiert hatten, wurden sie von der Polizei festgenommen und bestraft. Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hob den Strafbescheid auf und wies den Restaurantbetreiber an Hummer zu betäuben.

Hummer sind Zehnfußkrebse und als solche durch das komplette Tierschutzgesetz genauso geschützt, wie alle Wirbeltiere und Kopffüßler (Oktopus). Für diese 3 Tiergruppen gelten sämtliche Paragraphen, im Gegensatz für z.B. Spinnen und Insekten, für die nur wenige Bestimmungen gelten. Doch das hat sich noch nicht wirklich herumgesprochen, für viele RestaurantbetreiberInnen, die Hummer anbieten, sind diese Tiere über ihren kommerziellen Wert hinaus nicht anders zu behandeln als Spinnen. So wirkt es jedenfalls nach außen. In einem Restaurant in Salzburg, fand die Tierrechtsorganisation RespekTiere heraus, wurden Hummer lebend auf Eis gelagert aus Nordamerika importiert, dann in enge Hälterungsbecken gestopft, wobei man ihnen da die Scheren gefesselt hat, und schließlich mit dem Messer geschnitten und lebendig gekocht. Alle diese Umgangsweisen mit Hummern sind explizit im Tierschutzgesetz verboten – aber leider immer noch gängige Praxis. Es gibt sogar ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von 2010, das die Gültigkeit des Tierschutzgesetzes für Hummer bestätigt. Doch Anzeigen helfen kaum, die Behörden scheinen sich zu wenig für Hummer und das Tierschutzgesetz zu interessieren. Also gingen 2 AktivistInnen von RespekTiere zu besagtem Hummerrestaurant in Salzburg und stellten sich davor. Eine Tierschützerin war als Koch mit Totenkopfmaske verkleidet, der andere stand rot angemalt im Lendenschurz mit einem Plakat „gekocht werden tut weh!“ da. Obwohl also im Restaurant eindeutig gesetzwidrig mit den Hummern umgegangen wurde, schritt die Polizei gegen die TierschützerInnen ein, nahm sie fest und verschleppte sie auf die Wache. Dort wurde ihre Identität festgestellt und sie erhielten Strafbescheide über je € 100 wegen Störung der öffentlichen Ordnung!

Doch zum Glück sind die Gerichte (noch?) nicht so politisch gegen den Tierschutz instrumentalisiert, wie offenbar die Polizei. Eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Festnahme war erfolgreich und das Gericht stellte fest, dass die Polizei rechtswidrig gehandelt hatte. Freilich hatte das für die PolizistInnen, die dafür verantwortlich waren, keinerlei negative Konsequenzen. Nun wurde auch das Berufungsverfahren gegen die Geldstrafe am Landesverwaltungsgericht Salzburg durchgeführt. Die Richterin sprach die Aktivistin frei und hob ihre Strafe auf. Doch damit nicht genug. Der Restaurantbetreiber, der als Zeuge bei der Verhandlung erschien, gab ohne Umschweife die Misshandlung der Hummer zu, er schien sich keiner Schuld bewusst. Zusätzlich hatte die Richterin einen Sachverständigen in die Verhandlung bestellt, nämlich den Salzburger Tierschutzombudsmann. Dieser bestätigte die Tierquälerei ebenfalls. Also trug die Richterin dem Restaurantbetreiber auf, ein elektrisches Betäubungsgerät um mehrere tausend Euro für die Hummer zu kaufen, bevor er weiter Hummer kochen und als Speise anbieten darf. Ob nun dieses Urteil exekutiert wird, steht freilich in den Sternen. Polizei und AmtstierärztInnen haben bisher jedenfalls wenig Ambition gezeigt, sich für Hummer einzusetzen. Sie ignorieren das Tierschutzgesetz, verfolgen aber TierschützerInnen widerrechtlich, die sich nur dafür einsetzen, dass das Tierschutzgesetz eingehalten wird. Eine verkehrte Welt!

Details zum Urteil können in Martin Balluchs Blog nachgelesen werden.

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