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Notschlachtung während Verhandlung am Schlachthof

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.02.2018)

Wien, 02.02.2018

Verletzter Stier wurde nach Eingreifen einer Amtstierärztin direkt am Transporter getötet.

Am 30. Jänner 2018 wurde über die Nutzungsbewilligung des Zubaus eines Schlachthofs südlich von Graz verhandelt. Geladen waren die direkten AnrainerInnen und zahlreiche GutachterInnen – auch zwei VGT-TierschützerInnen nahmen teil. Die NachbarInnen hatten die Möglichkeit ihre Beschwerden vorzubringen: Viele berichteten von Geruchsbelastungen durch die Blut- und Fleischabfallbehälter. Andere erzählten von Schweinen, die auf Transportern verladen die ganze Nacht schreiend auf ihre Schlachtung am nächsten Tag warten mussten.

Am Ende der Begehung des Schlachthofzubaus wurde bei der Entladung eines gerade angekommenen Tiertransporters des Schlachthofs eine traurige Entdeckung gemacht. Nicht nur waren die geladenen Stiere illegaler Weise während der Fahrt mit Stricken an der Seitenwand des Wagens angebunden, ein Tier lag am Boden und schien nicht aufstehen zu können. Nachdem die ersten Stiere entladen und in den Schlachthof gebracht worden waren, erkannte die für die Verhandlung anwesende Amtstierärztin das offensichtlich verletzte Bein des Stieres. Sofort stoppte sie das Treiben und Entladen des Stieres – laut Gesetz müssen verletzte Tiere unverzüglich vor Ort getötet werden. Der beamtete Schlachthoftierarzt war zu diesem Zeitpunkt nicht vor Ort an der Anlieferungsrampe.

Der Stier blieb auf drei Beinen stehend im Transporter angebunden. Nach rund einer dreiviertel Stunde kamen mehrere SchlachthofmitarbeiterInnen zurück zum Transporter. Mit einem Bolzenschuss wurde das verletzte Tier betäubt und danach sein Hals aufgeschnitten. Sein lebloser Körper wurde darauf hin mit einer Seilwinde vom Transporter gezogen. Während dieser ganzen Zeit waren vier weitere Stiere immer noch am Transporter eingesperrt. Während sich die anderen VerhandlungsteilnehmerInnen in die Mittagspause verabschiedet hatten, blieben die beiden TierschützerInnen bis zuletzt vor Ort.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Stier verletzt auf den Transporter aufgeladen wurde. Jedenfalls wäre er ohne das Einschreiten der der für die Verhandlung anwesende Amtstierärztin, der TierschützerInnen und der anderen Menschen, vermutlich humpelnd und unter Schmerzen in den Schlachtbereich getrieben worden, statt vor Ort erlöst zu werden, so David Richter. Es zeigt mal wieder, dass die Kontrollsysteme auf den Schlachthöfen einfach unzureichend sind um die Tiere vor zusätzlichen Qualen zu schützen. Auch die TransportfahrerInnen stehen in der Verantwortung, verletzte Tiere gar nicht erst aufzuladen. Leider gibt es viel zu wenige Kontrollen und viel zu niedrige Strafen. Die Missachtung des Gesetzes bleibt weitestgehend ohne Konsequenzen!

Unzählige Tiere werden tagtäglich in Österreich hinter verschlossenen Schlachthoftüren qualvoll getrieben, betäubt und dann getötet. Wer das Leid in den Schlachthöfen und auf den Tiertransportern nicht länger ignorieren will, muss den eigenen Konsum von Tierprodukten überdenken!

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