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Paukenschlag im Mayr-Melnhof Prozess Gewaltangriff: Richterin erklärt sich für befangen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.03.2018)

Wien, 07.03.2018

Nach einem 13 stündigen Verhandlungstag am Landesverwaltungsgericht mit sehr einseitiger Verhandlungsführung erklärt sich die Richterin nun für befangen: Wiederholung.

Bei der Gatterjagd von Mayr-Melnhof am 20. 11. 2017 fanden sich auch 10 Aktive des VGT ein, um von außen das Geschehen zu dokumentieren. Das dürfte den Gatterjägermeister in so großen Zorn versetzt haben, dass er aus dem Gatter fuhr und den nächstbesten Tierschützer angriff und ihm mit Hilfe von 2 Schlägern seine Videokamera entwendete. Anschließend bestellte er bei einer Securityfirma zwei im Nahkampf ausgebildete Profis und fuhr mit diesen in der Pause der Gatterjagd außen den Gatterzaun entlang, auf der Jagd nach weiteren Tierschützer_innen. Zuerst stoppte das Auto neben einer Tierschützerin, doch dann besann man sich offenbar anders, fuhr weiter und überfiel einen Mann weiter nördlich. Dieser wurde fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und beraubt, hier nahm Mayr-Melnhof neben der Videokamera noch ein Funkgerät. So jedenfalls stellt sich die Sachlage dar, wenn man den Tierschützer_innen vor Gericht zuhört. Anders sieht das Mayr-Melnhof. Er habe die beiden nur als Jagdaufseher festgehalten bzw. festgenommen, weil sie auf einem Überstieg ins Gatter gestanden seien. Neben dem Umstand, dass das schon ein erstaunlicher Zufall wäre, 2 Personen im Abstand von 2 Stunden 45 Minuten zufällig just im Augenblick des Überstiegs inflagranti zu ertappen, fand der zweite Überfall während der Mittagspause der Jagd statt. Warum sollte ein Tierschützer in der Mittagspause in ein leeres Jagdgatter klettern? Seltsam auch ein weiterer Zufall: Mayr-Melnhof und seine beiden bezahlten Schläger irrten sich alle 3 beim Tatzeitpunkt. Sie sprechen von 14 Uhr, also nach der Mittagspause, obwohl der Überfallene bereits nachweislich um 12:50 Uhr sein Gedächtnisprotokoll vom Überfall auf sein Handy gesprochen hat. Wie können sich drei Personen um die gleiche Zeit irren, ohne sich davor darüber abgesprochen zu haben? Aber dann, welche Räuber und Gewalttäter bestreiten vor Gericht nicht ihre Taten?

Das Protokoll des Ablaufs der Überfälle ist auf martin balluchs Blog einsehbar.

Doch beim Prozess am Landesverwaltungsgericht Salzburg waren diese Widersprüche augenscheinlich nicht das Thema. Die Richterin wirkte auf Prozessbeobachter_innen bei den 13 Stunden langen Einvernahmen von Zeug_innen sehr einseitig. Das ist natürlich die große Gefahr in Salzburg, dass Mayr-Melnhofs Einfluss ein faires Verfahren erschwert. Und tatsächlich: jetzt hat sich die Richterin in diesem Verfahren für befangen erklärt und ist vom Prozess zurückgetreten. Ein neuer Richter hat den Fall übernommen und die Verhandlung beginnt von vorne.

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