Urteil Landesverwaltungsgericht: Mayr-Melnhof Gewalt gegen Tierschützer rechtswidrig - vgt

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Urteil Landesverwaltungsgericht: Mayr-Melnhof Gewalt gegen Tierschützer rechtswidrig

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.05.2018)

Salzburg, 24.05.2018

Das Gericht lässt keinen Zweifel: beide Tierschützer waren auf öffentlichem Weg, als sie von Mayr-Melnhof „festgenommen“ wurden; einem wurde rechtswidrig die Kamera genommen

Am 20. November 2017 fand bei Mayr-Melnhof eine Gatterjagd statt. 10 Tierschützer_innen des VGT versuchten, von öffentlichen Wegen außerhalb des Gatters die Jagd zu dokumentieren. Dabei wurde 2 Tierschützern im zeitlichen Abstand von 2 ¾ Stunden und im räumlichen Abstand von mehreren Kilometern von Mayr-Melnhof als Jagdschutzorgan Gewalt angetan. Dagegen richtete sich eine Maßnahmenbeschwerde der Opfer beim Landesverwaltungsgericht. Das Urteil liegt nun vor. Demnach war die sogenannte Festnahme durch Mayr-Melnhof in beiden Fällen rechtswidrig. Das Gericht stellt auch fest, dass in einem der beiden Fälle dem Tierschützer von Mayr-Melnhof mit Gewalt – durch auf-die-Hand-Steigen, als der Tierschützer von anderen Jägern am Boden fixiert war – die Kamera genommen wurde. Mayr-Melnhof hat die so geraubte Kamera nicht nur nie zurück gegeben, sondern immer bestritten, sie genommen zu haben. Das Gericht hat nun den Gatterjägermeister der Lüge überführt. Zusätzlich urteilte der Richter, dass das Filmen eines der Tierschützer und die Verbreitung des Films in den Medien durch Mayr-Melnhof sowohl die vorsätzliche Erzeugung eines irreführenden Beweismittels war, als auch die Menschenwürde verletzt hat.

Das Urteil ist hier in Auszügen wörtlich zu lesen: Martin Balluch's Blog

Dem Urteil ist auch zu entnehmen, dass die Jägerseite versucht hat, den fairen und objektiven Richter abzuschießen. Man warf ihm vor, in einem anderen Verfahren als Zuschauer gesessen und „Missfallens- bzw. Beifallsbekundungen“ getätigt zu haben. Als „Zeuge“ für diese Falschaussage trat der Anwalt von Mayr-Melnhof - selbst Jäger und Großgrundbesitzer - Maximilian Schaffgotsch auf. Der Richter nannte diesen Vorwurf gegen ihn „vollkommen aus der Luft gegriffen“.

VGT-Sprecher Martin Balluch dazu: „Endlich hat ein Salzburger Gericht den Mut, hier den Fakten entsprechend zu urteilen und damit Maximilian Mayr-Melnhof sowohl der Falschaussage und der Erstellung irreführender Beweismittel, als auch letztlich der rechtswidrigen Gewaltanwendung und des Raubes zu überführen. Nun muss die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, alles andere wäre eindeutig Amtsmissbrauch. Dass die Seite von Mayr-Melnhof ständig mit unlauteren Mitteln gegen Kritiker_innen agiert, machen wir schon länger öffentlich. Endlich hat nun auch ein unabhängiger Richter erlebt, wie mit Falschaussagen gegen ihn vorgegangen wird, weil er sich nicht an die Vorgaben der Feudaljägerschaft hält. Ich bin ja gespannt, ob sich die Salzburger Lokalmedien dazu durchringen können, von diesem Urteil zu berichten, oder ob man nicht lieber rasch ein weiteres inhaltsleeres Porträt des Gatterjägermeisters in anständiger Tracht auf seinem Schloss veröffentlichen wird. Oder vielleicht andächtig kniend in der Kirche - sagt Mayr-Melnhof doch von sich, er sei Christ und könne daher nicht lügen. Das Landesverwaltungsgericht scheint anderer Meinung zu sein.“

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