Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.12.2018)
Salzburg, am 21.12.2018Überfall von Mayr-Melnhof: Landverwaltungsgericht spricht Tierschützer frei
Mayr-Melnhof hatte Tierschützer wegen Gesichtsverhüllung, Betreten des Jagdgebiets und Weigerung sich auszuweisen angezeigt: sämtliche Strafen aufgehoben!
Am 20. November 2017 dokumentierten 10 Tierschützer_innen des VGT von der öffentlichen Straße aus die Treibjagd auf gezüchtete Wildtiere im Jagdgatter Mayr-Melnhof. Das dürfte den Gatterjägermeister so sehr aufgeregt haben, dass er gleich mit seinem Auto aus dem Gatter auf den Treppelweg fuhr und dort handgreiflich wurde. Das Landesverwaltungsgericht hat dazu bereits festgestellt, dass Mayr-Melnhof einen Tierschützer an der Hand verletzt, ihm rechtswidrig mit Gewalt die Kamera entwendet, ihn in seiner Menschenwürde verletzt hatte, indem er ihn filmte als er von einem Jagdhelfer am Boden festgehalten wurde, und dass Mayr-Melnhof Beweismittel fingiert und vor Gericht die Unwahrheit gesagt hatte. Ein weiteres Mittel seine Tat zu kaschieren war es, den Tierschützer mehrfach anzuzeigen: wegen Betretens des Jagdgebiets, wegen Verweigerung, die Identität preiszugeben und wegen Verhüllens des Gesichts. Für alle drei Punkte hatte die Bezirkshauptmannschaft brav folgsam Strafbescheide ausgestellt. Dagegen wurde berufen. Letztlich wurde die Straferkenntnis nur noch auf das Verhüllen des Gesichts eingeschränkt, weil das Betreten des Jagdgebiets eindeutig nicht stattgefunden hatte, sondern die Anzeige nur eine Schutzbehauptung von Mayr-Melnhof war.
Nun liegt das Urteil des Landesverwaltungsgerichts vor. Es folgt inhaltlich völlig den Argumenten des VGT. Der Tierschützer hat sich nur im Notstand verhüllt, weil er von Mayr-Melnhof angegriffen und gefilmt worden ist. Das Landesverwaltungsgericht hatte dazu ja schon klar geurteilt, dass er dadurch in seiner Menschenwürde verletzt worden war. Im neuen Urteil wird klar gesagt, dass der Tierschützer sich zurecht das Gesicht verhüllt hat, die Argumente seien schlüssig und nachvollziehbar. Damit sind sämtliche Strafen gegen den Tierschützer aufgehoben worden und Mayr-Melnhofs Anzeige ist als reine Schutzbehauptung entlarvt, um von seinen Gewalttaten abzulenken.
VGT-Obmann Martin Balluch zeigt sich erfreut: „Nun ist einmal mehr gerichtlich festgestellt, dass die Tierschützer, die an diesem Tag die Gatterjagd gefilmt haben, keinerlei Gesetzesübertretung begangen haben. Dagegen hat Mayr-Melnhof rechtswidrig Gewalt angewandt, einen Tierschützer verletzt und ihm mit Gewalt seine Kamera genommen. Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug. Wie lange wird noch zugewartet, bevor endlich Anklage erhoben wird? Man kann doch nicht derartige Straftaten ignorieren, nur weil der Täter in der Salzburger Schickeria zu Hause ist und ganz offensichtlich großen Einfluss auf Politik und Medien hat! Wir leben doch hoffentlich noch in einem Rechtsstaat!“