Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.01.2019)

Wien, am 25.01.2019

Anwalt beantragt Amtsenthebung und Disziplinarverfahren gegen Mayr-Melnhof

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof als zuständiges Höchstgericht noch einmal die Gewalttaten von Mayr-Melnhof bestätigt hat, müssen nun Konsequenzen folgen.

Wie bekannt ist, hat der Verwaltungsgerichthof höchstgerichtlich bestätigt, dass der Salzburger Gatterjägermeister Maximilian Mayr-Melnhof

  • zwei Tierschützer rechtswidrig festgenommen,
  • einen Tierschützer verletzt,
  • einem Tierschützer mit Gewalt die Videokamera entwendet,
  • einen Tierschützer in seiner Menschenwürde verletzt,
  • Beweismittel fingiert
  • und vor Gericht die Unwahrheit gesagt hat.

Der Tierschutzanwalt Mag. Stefan Traxler fordert daher von der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, dass Mayr-Melnhof seines Amtes als beeidetes Jagdschutzorgan enthoben wird und dass von ihm die entstandenen Kosten von € 7.440 eingetrieben werden. Es kann wohl weder angehen, dass ein Gewalttäter weiterhin als Beamter der BH fungiert, noch, dass die durch diesen Gewalttäter entstandenen Gerichtskosten von der Allgemeinheit beglichen werden.

Zusätzlich stellt Anwalt Traxler nun den Antrag an das Ehrengericht der Salzburger Jägerschaft und insbesondere an den zuständigen Ehrenanwalt, ein Disziplinarverfahren gegen Mayr-Melnhof einzuleiten. Die original Eingaben finden sich auf Martin Balluchs Blog.

VGT-Obmann Martin Balluch: Das Landesgericht Salzburg hat angekündigt, die Bezirkshauptmannschaft zur Kostenerstattung der mit Gewalt entwendeten Videokamera zu verpflichten. Zusätzlich muss die BH natürlich die entstandenen Gerichtskosten begleichen. Wir werden jetzt sehen, ob Mayr-Melnhof seinen Sonderstatus als Unberührbarer behält oder ob endlich auch die Behörde gegen ihn vorgeht. Eigentlich sollte die Zeit des Feudalsystems vorbei sein. Auch ein Mayr-Melnhof hat sich an die Gesetze zu halten und bei Übertretung die Konsequenzen zu tragen.

Sendung im Tierrechtsradio

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben