Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.01.2019)
Wien, am 25.01.2019Anwalt beantragt Amtsenthebung und Disziplinarverfahren gegen Mayr-Melnhof
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof als zuständiges Höchstgericht noch einmal die Gewalttaten von Mayr-Melnhof bestätigt hat, müssen nun Konsequenzen folgen.
Wie bekannt ist, hat der Verwaltungsgerichthof höchstgerichtlich bestätigt, dass der Salzburger Gatterjägermeister Maximilian Mayr-Melnhof
- zwei Tierschützer rechtswidrig festgenommen,
- einen Tierschützer verletzt,
- einem Tierschützer mit Gewalt die Videokamera entwendet,
- einen Tierschützer in seiner Menschenwürde verletzt,
- Beweismittel fingiert
- und vor Gericht die Unwahrheit gesagt hat.
Der Tierschutzanwalt Mag. Stefan Traxler fordert daher von der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, dass Mayr-Melnhof seines Amtes als beeidetes Jagdschutzorgan enthoben wird und dass von ihm die entstandenen Kosten von € 7.440 eingetrieben werden. Es kann wohl weder angehen, dass ein Gewalttäter weiterhin als Beamter der BH fungiert, noch, dass die durch diesen Gewalttäter entstandenen Gerichtskosten von der Allgemeinheit beglichen werden.
Zusätzlich stellt Anwalt Traxler nun den Antrag an das Ehrengericht der Salzburger Jägerschaft und insbesondere an den zuständigen Ehrenanwalt, ein Disziplinarverfahren gegen Mayr-Melnhof einzuleiten. Die original Eingaben finden sich auf Martin Balluchs Blog.
VGT-Obmann Martin Balluch: Das Landesgericht Salzburg hat angekündigt, die Bezirkshauptmannschaft zur Kostenerstattung der mit Gewalt entwendeten Videokamera zu verpflichten. Zusätzlich muss die BH natürlich die entstandenen Gerichtskosten begleichen. Wir werden jetzt sehen, ob Mayr-Melnhof seinen Sonderstatus als Unberührbarer behält oder ob endlich auch die Behörde gegen ihn vorgeht. Eigentlich sollte die Zeit des Feudalsystems vorbei sein. Auch ein Mayr-Melnhof hat sich an die Gesetze zu halten und bei Übertretung die Konsequenzen zu tragen.