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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.02.2019)

Österreich, am 04.02.2019

Amtstierärzt_innen müssen Unterschrift verweigern

Sollte Bozen weiterhin als Bestimmungsort für österreichische Milchkälber angegeben werden, liegt die Verantwortung bei den Amtstierärzt_innen, diese Transporte aufgrund falscher Angaben nicht zu genehmigen.

In den vergangenen Jahren wurde für unzählige Transporte von Milchkälbern Bozen in Südtirol als Bestimmungsort angegeben. Laut Gesetz müssen die Tiere dort 48 Stunden abgeladen und versorgt werden. Aus offiziellen Quellen wurde bestätigt, dass die österreichischen Kälber allerdings maximal 6 Stunden in Bozen verbleiben. Die Angabe in den österreichischen Transportdokumenten ist demnach inkorrekt.

„Amtstierärzt_innen müssen die Transportdokumente bei grenzüberschreitenden Transporten mit einer Unterschrift bestätigen“, erklärt Vorarlberger VGT-Kampagnenleiter Tobias Giesinger. „Sie müssen die Angaben nach Bestimmungsort oder auch Transportzeit auf Plausibilität prüfen. Im Fall des Bestimmungsorts Bozen liegen nun eindeutige Beweise vor, dass dieser Angabe in der Realität nicht entsprochen wird.“ Der VGT sieht die Verantwortung nun bei den Amtstierärzt_innen.

Aus einer rechtswissenschaftlichen Stellungnahme, die dem VGT vorliegt, geht deutlich hervor, dass auch das Schreiben des Bundesministeriums zur Vorarlberger Kälbertransportpraxis diese Ansicht vertritt. Der Wortlaut „Ablehnungen von Bestimmungsorten sind rechtlich zu begründen“ verdeutlicht, dass Bestimmungsorte angegeben sein können, die nicht dem Gesetz entsprechen, und dass Amtstierärzt_innen und die Behörden solche ablehnen können. Eine rechtliche Begründung liegt seit der Veröffentlichung der Südtiroler Landtagsanfrage, die bestätigt, dass österreichische Kälber keine 48 Stunden in Bozen bleiben, vor.

„Landesrat Gantner muss in seiner Position als Veterinärlandesrat den Amtstierärzt_innen den Rücken stärken und sicherstellen, dass die Vorarlberger Behörden nicht selbst Gesetze übertreten, indem sie z.B. die Plausibilitätsprüfung der Transportpapiere offenbar wissentlich vernachlässigen“, schließt Giesinger ab.

Jeder weitere Kälbertransport mit dem Bestimmungsort Bozen muss von den Amtstierärzt_innen abgelehnt werden, solange nicht versichert wurde, dass Kälber in Bozen tatsächlich gesetzeskonform 48 Stunden versorgt werden. In einem aktuellen Statement in der Südtiroler Tageszeitung sagt der zuständige italienische Veterinär deutlich, nichts an der derzeitigen Situation ändern zu werden. „Amtstierärzt_innen haben die Aufgabe, für die Einhaltung der entsprechenden Gesetze und Verordnungen zu sorgen. Dieser Aufgabe müssen sie auch bei den Kälbertransporten gerecht werden!“, fordert Giesinger.

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