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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.02.2019)

Wien, am 05.02.2019

EGMR weist Schadenersatzklage für Verteidigungskosten im Tierschutzprozess ab

Einzelrichter urteilt, dass kein Menschenrecht gebrochen; EGMR wird sich also nicht mit dem Fall befassen

Als im Mai 2011 nach 14 Monaten Verhandlung der Freispruch im Wr. Neustädter Tierschutzprozess gefällt wurde, blieb der Hauptangeklagte, VGT-Obmann Martin Balluch, mit € 600.000 Schulden aufgrund seiner Verteidigungskosten sitzen. Zwar sieht die österreichische Rechtsordnung in solchen Fällen einen Wiedergutmachungszahlung vor, allerdings nur von bis zu € 1.200. Doch die Polizei hatte Balluch trotz jahrelang ständig wiederholter Anträge keine Akteneinsicht gewährt – entgegen dreier Urteile verschiedener Gerichte in dieser Causa. Insbesondere der Umstand, dass die Tätigkeit der beiden Polizeispitzel verheimlicht hätte werden sollen, zeigte Wirkung. Kaum hatte Balluch die beiden mit der Hilfe zweier (teurer!) Detektive aufgedeckt, saßen sie auch schon als Entlastungszeuginnen vor Gericht und die Richterin erließ ihren Freispruch. Das Faktum also, dass die Spitzelberichte und andere Entlastungsbeweise so lange zurückgehalten worden waren, hatte den Prozess erst ermöglicht. Das gab Balluch die Chance, den Staat via Amtshaftung auf Schadenersatz zu klagen. Doch das Begehren wurde in allen Instanzen abgewiesen. Nun liegt auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vor.

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Ein Einzelrichter dort urteilte nämlich, dass in seinen Augen durch das rechtswidrige Zurückhalten der Spitzelberichte und der anderen Entlastungsbeweise keines der in der Menschenrechtskonvention aufgezählten Rechte gebrochen worden sei. Deshalb wurde die Klage zurück geschickt und wird der EGMR nicht mit dem Fall befasst. Damit kann Balluch nun endgültig die unschuldig entstandenen Verteidigungskosten nicht mehr zurück holen. Dem Staat ist es damit gelungen, einen idealistischen Tierschützer trotz erwiesener Unschuld in den Privatkonkurs zu treiben. Ein deutliches Zeichen an alle, die es wagen sollten, die Mächtigen im Land heraus zu fordern.

Das Urteil des EGMR wörtlich: Martin Balluch's Blog

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Unfassbar. Der Staat zwingt mir einen Prozess auf, ohne mir trotz Freispruchs die Anwaltskosten zu ersetzen. Hätte mich eine Privatperson geklagt, wäre diese selbstredend zum Kostenersatz verpflichtet gewesen. So kann man Menschen ruinieren. Aber nicht nur das. Statt wenigstens im Kulanzweg einen Teil zu begleichen, kämpfte die Finanzprokuratur vor Gericht mit allen Mitteln und ließ sich die € 60.000, die ihre Anwälte im Schadenersatzprozess gekostet hatten, auch noch ersetzen. Wenn man sich also nicht stillschweigend ruinieren lassen will, dann muss man mit noch höheren Kosten rechnen. Gäbe es nicht breite Schichten der Bevölkerung, die sich mit mir solidarisierten und mich unterstützten, hätte ich angesichts derartiger Ungerechtigkeiten schon längst meine Tierschutzarbeit aufgeben müssen.“

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