Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.03.2019)
Steiermark, am 08.03.2019Schweinetransporte in die Steiermark: Behördenversagen made in Austria?
Neues VGT- Video zeigt, wo die illegal verzögerten Tiertransporte Halt machen
Obwohl die Sachlage bereits vor sechs Monaten dokumentiert und angezeigt wurde, stellte ein deutscher Frächter weiterhin mehrmals wöchentlich mit Schweinen beladene Transporter in der Südsteiermark auf Parkplätzen ab. Während die Fahrer_innen in den Fahrkabinen schliefen, kamen die schreienden Tiere in der Enge des Transporters nicht zur Ruhe. So harrte der Transport rund sechs Stunden bis ca. 5 Uhr am nächsten Morgen aus und fuhr dann zum nur 10 Minuten entfernten Schlachtbetrieb in der Südsteiermark.
Fehlerhafte Papiere
Die polizeiliche Kontrolle während des Protests der Tierschützer_innen in der Nacht zum 7. März 2019 ergab, dass die Abfahrts- und Ankunftszeit zwar korrekt in den Transportpapieren eingetragen waren – der Transport fuhr gegen 14 Uhr in Bayern los und sollte um 5 Uhr morgens am nächsten Tag in Strass in der Steiermark ankommen – jedoch fehlte der Eintrag der sechsstündigen Fahrtpause kurz vor dem Ziel. „Wir fragen uns, wie das unbemerkt bleiben konnte. Der abfertigende Amtstierarzt bzw. die abfertigende Amtstierärztin in Deutschland und auch die beamteten Tierärzt_innen am Schlachthof müssen die Papiere kontrollieren. Warum fällt da nicht auf, dass die gesamte Fahrtzeit sechs Stunden länger ist als nötig?“, fragt sich Aktivistin Lena Remich. „Wenn keine Pause eingetragen ist, dann ist ja anzunehmen, dass der Transport die ganze Zeit über fährt.“
Verantwortlichkeiten prüfen
Laut dem Tiertransportgesetz sind unterschiedliche Behörden und Organe für die Kontrolle und die Einhaltung des Gesetzes zuständig. Neben den Amtstierärzt_innen sind das auch die beamteten Tierärzt_innen auf den Schlachthöfen sowie die Straßenverkehrsaufsicht. Sie unterstehen dabei der Bezirksverwaltungsbehörde. „Es gibt aber auch klare Verantwortlichkeiten bei der Veterinärdirektion und dem Veterinärlandesrat. Sie sind nicht zuletzt auch für die Arbeit der Amtstierärzt_innen und der beamteten Tierärzt_innen am Schlachthof zuständig. Hier muss es einerseits klare Anweisungen zu schärfen und genaueren Kontrollen geben und andererseits Unterstützung für engagierte Tierärzt_innen,“ erklärt VGT-Kampagnenleiter David Richter.
Bundesministerium bleibt Antwort schuldig
Wenngleich Tierschützer_innen und Tiertransportexpert_innen den Fall recht klar sehen, winkt die steirische Veterinärdirektion ab. Man könne das Gesetz so oder so lesen – man warte deshalb lieber auf die Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage. „Diese Anfrage ist nun sechs Monate alt. Es gibt keine Antwort und weiterhin werden stark verzögerte Transporte offenbar geduldet. Dass in diesem Fall die Transportpapiere nicht einmal korrekt ausgefüllt waren, wäre ohne den Protest der Tierschützer_innen wohl auch wieder nicht aufgefallen,“ schildert Richter.
Volksanwaltschaft prüft
Unterdessen hat sich auch die Volksanwaltschaft eingeschaltet und prüft das Vorgehen der zuständigen Behörden in diesem Fall.