Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.05.2019)
Österreich, am 02.05.2019VGT antwortet LK-Präsidenten: wenn Schweinehaltung bereits so gut, passen wir Gesetz an
Schweinehalter_innen in Vorarlberg würden zu EU-weit höchsten Standards produzieren – dann müsste LK-Präsident Moosbrugger für ein gesetzliches Verbot der Vollspaltenböden sein
Laut Statistik Austria müssen 2 Drittel der Schweine in Österreich auf Vollspaltenböden leben, d.h. auf harten Betonböden, die vollständig mit Spalten überzogen sind, ohne jede Stroheinstreu. In Vorarlberg sind es laut derselben – aktuellsten – Statistik 35 %. Dennoch behauptet der Präsident der Österreichischen Landwirtschaftskammern, Josef Moosbrugger, „Schweinehalter in Vorarlberg produzieren zu den EU-weit höchsten Standards“.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Vollspaltenböden sind in 5 Ländern Europas bereits verboten, sogar beim größten Schweine-Produzenten der EU, nämlich Dänemark. In Schweden z.B. ist der Platz, der einem Schwein zur Verfügung steht, um die Hälfte größer als in Österreich. Zusätzlich müssen 2/3 dieses Platzes planbefestigt und mit Stroh als Liegeplatz eingestreut sein. Davon können wir in Österreich nur träumen!
Und der VGT-Obmann weiter: Eine niederländische Vergleichsstudie der Schweinehaltung in 16 Ländern Europas vom Jahr 2016 ergab, dass Österreich bzgl. Mastschweinen absolutes Schlusslicht Europas ist, zusammen mit Italien und Spanien. Aber wenn der Präsident der Österreichischen Landwirtschaftskammern ernsthaft der Ansicht ist, wir seien hierzulande vorbildlich, dann wird er nichts dagegen haben, das Tierschutzgesetz entsprechend anzupassen. Da ‚höchster EU-Standard‘ ein mit Stroh eingestreuter Liegeplatz und um die Hälfte mehr Platz als laut Anlage 5 der Ersten Tierhaltungsverordnung für Schweine vorgeschrieben ist, adaptieren wir das Gesetz doch einfach an die angeblich bereits vorhandenen Zustände. Wir freuen uns diesbezüglich auf eine Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer.