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VGT ruft zur Unterstützung des Tierschutz-Volksbegehrens auf!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.05.2019)

Wien, 07.05.2019

Seit 7. Mai kann man an jedem Gemeindeamt oder per Online Signatur ein Volksbegehren unterstützen, das u.a. auch ein Verbot der Vollspaltenböden in der Schweinemast fordert

Im Tierschutz in Österreich liegt vieles im Argen, insbesondere bei sogenannten Nutztieren. Schweine müssen auf Vollspaltenböden ohne Stroheinstreu leben, Mutterschweine in körpergroßen Käfigen. Schweinekinder werden ohne Betäubung kastriert, Milchkühe haben so überdimensionale Euter angezüchtet bekommen, dass sie 24 Stunden pro Tag Gras essen könnten und noch immer nicht genug Energie aufnehmen würden, um die von ihrem Körper geforderte Milchmenge zu produzieren. Puten und Masthühner wachsen in Rekordzeit, sodass ihre Körper unter der eigenen Last kollabieren, Puten brennt man zusätzlich noch die Schnabelspitzen ab, und bis heute darf man Rinder 24 Stunden pro Tag, 7 Tage die Woche, ununterbrochen am Hals angebunden halten. Die Liste ließe sich lange fortsetzen.

Ab sofort gibt es die Möglichkeit für alle Bürger und Bürgerinnen, dagegen vorzugehen. Das Tierschutzvolksbegehren liegt seit 7. Mai auf sämtlichen Gemeindeämtern Österreichs zur Unterschrift auf. Ebenso ist es möglich, online per Handy Signatur zu unterzeichnen. Gibt es genügend Unterstützungserklärungen, kann das Volksbegehren tatsächlich stattfinden. Die Forderungen umfassen bedeutende Verbesserungen in der Nutztierhaltung, die sämtliche oben genannten Problematiken beheben würden. Aber darüber hinaus sollen die staatlichen Subventionen in der Landwirtschaft an verbesserte Tierschutzbedingungen geknüpft und tierliche Produkte nach Herkunft und Haltung klar deklariert werden. Gerade wenn wir mit Mühe Verbesserungen für die Nutztiere durchsetzen, ist es notwendig, dass die Konsument_innen mitziehen, damit wir nicht Tierleid importieren, statt es abzuschaffen. Eine klare Deklaration, um eine gut informierte Kaufentscheidung zu treffen, ist daher unbedingt notwendig.

Und nicht zuletzt fordert das Volksbegehren, dass Tierschutzorganisationen ein Verbandsklagerecht erhalten. Damit wäre es dem VGT nicht nur möglich, Genehmigungen für tierquälerische Betriebe oder Tierversuche gerichtlich hinterfragen zu lassen, sondern auch Widersprüche zwischen den Anforderungen des Tierschutzgesetzes und den laxen Bestimmungen seiner Verordnungen vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen. Z.B. würde die Erlaubnis für Vollspaltenböden in der Schweinemast eine derartige Verfassungsklage kaum überstehen, da §5 (2) des Tierschutzgesetzes die Haltung von Tieren in einer Weise verbietet, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist, und §13 (2) verbietet die Haltung von Tieren auf einem Boden, der die physiologischen und ethologischen Bedürfnissen der Tiere nicht berücksichtigt.

Unterzeichne jetzt das Tierschutzvolksbegehren!

 

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