Schweine Vollspaltenboden: Volksanwalt Dr. Kräuter leitet amtswegiges Prüfverfahren ein - vgt

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Schweine Vollspaltenboden: Volksanwalt Dr. Kräuter leitet amtswegiges Prüfverfahren ein

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.05.2019)

Wien, 17.05.2019

Überprüft werden soll, warum die Vorgaben in der Tierhaltungsverordnung zu Vollspaltenböden bei Schweinen nicht der EU-Richtlinie von 2008 zu Mindestanforderungen entsprechen.

Vollspaltenböden, also harte Betonböden ohne Stroheinstreu, die mit Spalten durchzogen sind, bedeuten Schmerzen, Leiden und Schäden für die Tiere. Damit widersprechen sie § 5 (2) Ziffer 13 des Bundestierschutzgesetzes. Ebenso berücksichtigt diese Bodenbeschaffenheit nicht die physiologischen und ethologischen Bedürfnisse von Schweinen, im Gegensatz zu § 13 (2) des Bundestierschutzgesetzes. Darüber hinaus fordert die EU-Mindestrichtlinie zur Haltung von Schweinen aus dem Jahr 2008, dass der Boden, auf dem die Tiere gehalten werden, physisch angenehm sein muss. Davon kann bei einem Vollspaltenboden wohl keine Rede sein.

Doch in Österreich gibt es (noch) kein Verbandsklagerecht der Tierschutzorganisationen. Sie können daher diesen Widerspruch nicht von einem unabhängigen Gericht prüfen lassen. Im Gegensatz zur Volksanwaltschaft, die dazu sehr wohl befugt ist. Deshalb hat der VGT bei Volksanwalt Dr. Günther Kräuter eine Eingabe gemacht, um eine amtswegiges Prüfverfahren und letztlich eine Missstandsfeststellung zu erbitten. Und tatsächlich, Volksanwalt Dr. Kräuter teilte nun mit, dass er ein amtswegiges Prüfverfahren diesbezüglich eingeleitet hat. Bis Mitte Juni hat die Regierung nun Zeit, zu diesen offensichtlichen Widersprüchen Stellung zu nehmen.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Es gibt zig wissenschaftliche Studien, die belegen, dass der Vollspaltenboden eine fürchterliche Tierqual ist. Selbstredend ist er nicht physisch angenehm. Wer das bestreitet, kann sich gerne einmal ein paar Nächte darauf legen. Sollte jemand diesbezüglich auf den Unterschied zwischen Mensch und Schwein pochen, gerät er in Argumentationsnotstand: Schweine sind etwa gleich schwer, ebenso nicht behaart und haben evolutionär gesehen genau das gleiche Bedürfnis nach einer weichen Schlafstatt wie der Mensch. Da gibt es keinen wie auch immer gearteten Unterschied. Es wird der Regierung schwerfallen, zu begründen, wieso ein Vollspaltenboden nicht der EU-Richtlinie widerspricht. Wir bitten Volksanwalt Kräuter deshalb, ehebaldigst eine Verfassungsklage gegen die Vollspaltenböden einzubringen. Dann könnte der Verfassungsgerichtshof im Handumdrehen diese grauenhafte Tierquälerei beenden!

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