Teilen:

Das Tierschutzgesetz verbietet den Vollspaltenboden

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.05.2019)

Wien, 21.05.2019

Das Tierschutzgesetz dient dem Schutz des Wohlbefindes der Tiere. So steht es in § 1 dieses Gesetzestextes, der seit 2005 gilt. Auf einem Vollspaltenboden kann man sich aber nicht wohl fühlen.

Expliziter wird das Tierschutzgesetz in § 5 Absatz (2). Dort zählt es all das auf, was als Tierquälerei anzusehen und deshalb verboten ist. Auf den Vollspaltenboden angewandt kann insbesondere Ziffer 13 werden:

§ 5 (2) 13: [Tierquälerei begeht] insbesondere, wer die Unterbringung […] eines von ihm gehaltenen Tieres in einer Weise […] gestaltet, dass für das Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind

Da 92 % der Schweine auf Vollspaltenboden schmerzhafte Gelenksentzündungen haben, ist diese Haltung zweifellos mit Schmerzen, Leiden und Schäden verbunden – und damit eigentlich verboten!

§ 13 definiert darüber hinaus die Grundsätze erlaubter Tierhaltung:

§ 13 (2) Wer ein Tier hält, hat dafür zu sorgen, dass […] die Bodenbeschaffenheit […] unter Berücksichtigung der Art […] der Tiere ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen sind

§ 13 (3) Tiere sind so zu halten, dass […] ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassung nicht überfordert wird

Wie kann es sein, dass trotz dieser Bestimmungen die Haltung auf Vollspaltenboden als erlaubt bezeichnet wird? Ganz einfach: jedes Gesetz ist allgemein formuliert und wird durch eine Verordnung in der konkreten Anwendung interpretiert. Mit anderen Worten: die Verordnung zur Haltung der Schweine (Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung), die den Vollspaltenboden explizit erlaubt, gilt als behördlich anerkannte Interpretation dieser allgemeinen Bestimmungen für die Anwendung auf Schweine in Tierfabriken.

Verordnungen werden vom Ministerium erlassen, Gesetze beschließt das Parlament. Die Verordnung darf ihrem Gesetz nicht widersprechen, sie soll es lediglich auslegen. Doch hier ist das Ministerium mit seiner Auslegung zu weit gegangen. Die Haltung auf Vollspaltenboden widerspricht eindeutig diesen gesetzlichen Grundsätzen. Die Verordnung müsste daher aufgehoben werden – doch von wem?

Nur die Volksanwaltschaft ist befugt, ein Normenprüfverfahren einzuleiten, um festzustellen, ob hier die Verordnung das Gesetz nicht überschießend interpretiert. Sollte sie eine entsprechende Klage einbrinbgen, dann würde der Verfassungsgerichtshof feststellen, ob es einen Widerspruch zwischen Gesetz und Verordnung gibt und im bejahenden Fall die Verordnung aufheben.

Der VGT hat die Volksanwaltschaft kontaktiert und versucht sie nun zu einer solchen Verfassungsklage zu bewegen.

18.12.2025, Wien

VGT zu Totschnig: wenn wir "Nutztieren" so viel verdanken, müssen wir sie gut halten

Landwirtschaftsminister hat Studie mit Wertschöpfung aus Nutztierhaltung präsentiert – dieser Profit verpflichtet moralisch dazu, den Tieren etwas zurück zu geben: Vollspaltenverbot!

18.12.2025, Wien

Wie geht es den Tieren auf Weihnachtsmärkten?

Weihnachtsmärkte sollen für Besinnlichkeit und die Vorfreude auf Weihnachten stehen – leider jedoch häufig auf Kosten des Tierwohls! Der VGT klärt über die rechtliche Lage auf.

18.12.2025, Graz

Jäger beschuldigen Tierschützer fälschlich: heute Freispruch am Grazer Straflandesgericht

Um potenziell rechtswidrige Entenjagd zu dokumentieren, fuhr Tierschützer in Jagdgebiet und wurde von der Jagdgesellschaft blockiert – Vorwurf der Nötigung gegen den Tierschützer

17.12.2025, Wien

Kommt zur Anti-Jägerball-Demo vor die Hofburg!

Montag, 26. Jänner 2026, ab 19:00 Uhr

15.12.2025, Wien

Hummer töten – ein Tierschutzproblem, von dem niemand wissen will

Lebendiges Kochen von Krebstieren ohne vorherige Betäubung ist in Österreich verboten. Doch wen interessiert das?

11.12.2025, Wien/Dänemark

Neues Video zeigt die Schweinehaltung in Österreich ab 2034/2038 am Beispiel Dänemark

Was in Dänemark seit 2015 verpflichtend vorgeschrieben ist, wird in Österreich 2034/2038 neuer – von der Regierung hochgelobter – Mindeststandard: weiterhin ein Vollspaltenboden

10.12.2025, Wien

Tierversuche mit Fischen in Österreich - Teil 3

Der Zebrafisch hat ungewöhnliche Fähigkeiten. Deshalb ist er bei Tierexperimentator:innen sehr begehrt.

10.12.2025, Strem

Gatterjagd: Eine Begehung durch Tierschutz zeigt: auch Jagdgatter Draskovich aktiv

Wie immer, wenn es um den Schutz der Tiere geht, scheinen Gesetze keinen Wert mehr zu haben – das Gatterjagdverbot im Burgenland wird ständig gebrochen!