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VGT-Aktion: Wir wollen nicht am Klo schlafen!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.05.2019)

Wien, 21.05.2019

Die Mehrheit der österreichischen Schweine lebt über ihren eigenen Exkrementen

Wann: Dienstag, 28. Mai, 10:30 – 11:30 Uhr
Wo: Mariahilfer Straße 70, 1070 Wien
Was: Als Schweine verkleidete Menschen sitzen auf Kloschüsseln und protestieren lautstark gegen die Quälerei von Schweinen auf Vollspaltenböden

Laut einer Studie von 2002, bei der die Haltung von Mastschweinen auf Stroh und auf Vollspaltenboden verglichen wurden, leiden die Tiere auf Spalten um die Hälfte häufiger an Lungenentzündung. Sehr oft sieht man auch durch den Ammoniakdampf gerötete Augen. 60 % der Schweine in Österreich müssen auf Vollspaltenböden leben. Wir wollen das mit einer Aktion darstellen und stellen Kloschüsseln auf, auf denen Menschen als Schweine verkleidet sitzen müssen.

21.05.2026, Wien/Steiermark

VGT an Styriabrid-Obmann Kaiser: bitte lesen Sie die Verordnung zur Schweinehaltung

Josef Kaiser hatte Medien erklärt, er wüsste nicht, worauf sich der VGT beziehe; Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung ist eindeutig: angenehmer Liegebereich

20.05.2026, Guntersdorf/Wien

VGT gibt echte Einblicke in den Tierschutzunterricht

Unterricht des VGT beliebt wie eh und je, Rückmeldungen von Lehrpersonen und von Kindern durchwegs positiv

20.05.2026, Wien

Steiermark: FPÖ und ÖVP schmettern Grünen Antrag im Landtag gegen Vollspalten ab

Die steirische Landesregierung ist nicht einmal bereit, Tierwohlfleisch in Landesküchen oder den Umbau der Schweinebetriebe weg vom Vollspaltenboden zu fördern

19.05.2026, Steiermark

VGT erstattet 1025 Anzeigen gegen Vollspalten-Schweinefabriken in der Steiermark

Es besteht der Verdacht, dass keiner dieser Betriebe allen Schweinen einen physisch angenehmen Liegebereich bietet, wie gesetzlich seit Juli 2022 vorgeschrieben

13.05.2026, Wien

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12.05.2026, Österreich

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12.05.2026, Wien

Rechtskräftig: Schweinefabriksbesitzer Hardegg darf VGT nicht terroristisch nennen

Hardegg hat das Urteil des Handelsgerichts Wien anerkannt: der VGT darf nicht „terroristische Vereinigung“ genannt werden und Hardegg muss dem VGT € 5.423,48 bezahlen

08.05.2026, Wien

Gemeinsam für Tiermütter – VGT-Aktion im Herzen Ottakrings

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