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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.08.2019)

Salzburg, am 02.08.2019

2 Jahre nach Vorfall: Wann wird Mayr-Melnhof endlich von der StA angeklagt?

Selbst vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt hat Mayr-Melnhof einem Tierschützer mit Gewalt eine Kamera abgenommen und diesen dabei verletzt: auf was wartet die Staatsanwältin?

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Manche scheinen allerdings gleicher zu sein. Am 20. November 2017 griff Maximilian Mayr-Melnhof einen Tierschützer außerhalb seines Jagdgatters an, nahm ihm mit Gewalt die Videokamera ab und verletzte ihn dabei an der Hand. Das jedenfalls hat das Landesverwaltungsgericht Salzburg festgestellt und das wurde vom Höchstgericht bestätigt. Dazu hat das Landesverwaltungsgericht sogar Anzeige gegen Mayr-Melnhof wegen falscher Zeugenaussage erstattet. Und darüber hinaus musste die Bezirkshauptmannschaft dem VGT bereits die Kosten für die Kamera ersetzen. Trotz all dieser Fakten reagiert die zuständige Staatsanwältin in Salzburg auf keine Anfrage des Opfers und bringt weder eine Anklage ein, noch stellt sie das Verfahren ein. Letzteres würde dem Opfer zumindest die Möglichkeit eröffnen, weitere Schritte zu setzen, wie z.B. eine Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft, die wenigstens nicht in Salzburg ist, und damit hoffentlich dem politischen Einflussbereich von Mayr-Melnhof entzogen. Die Staatsanwältin unternimmt aber überhaupt nichts.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Worauf wartet die Staatsanwältin? Was für Fakten fehlen ihr, um eine Entscheidung über die Anklage zu treffen? Wie kann, bitte schön, eigentlich nicht Anklage wegen Körperverletzung und anderer Delikten erhoben werden, wenn so klare Urteile vorliegen, sogar vom zuständigen Höchstgericht? Faktum ist, dass sich Mayr-Melnhof selbstredend nicht auf seine ‚Funktion‘ als Jagdaufsichtsorgan herausreden kann, weil natürlich auch solche Organe dem Strafrecht unterliegen und Körperverletzung, Dauernde Sachentziehung oder auch Raub begehen können, selbst wenn sie meinen, im Dienst gehandelt zu haben. Dafür gibt es zahlreiche Präzedenzfälle. So wurde ein Polizist in Thal bei Graz letztlich wegen Körperverletzung verurteilt, nachdem er bei einer Jagdbeobachtung durch den VGT dem stellvertretenden VGT-Obmann auf den Kopf geschlagen hatte. Der Fall von Mayr-Melnhof ist nicht wesentlich anders. Der Unterschied scheint nur zu sein, dass der Polizist damals nicht denselben politischen Einfluss wie Mayr-Melnhof hatte. Wie anders lässt sich die totale Inaktivität der zuständigen Staatsanwältin erklären? Hätte, umgekehrt, ein Tierschützer Mayr-Melnhof überfallen, ihn verletzt und ihm mit Gewalt z.B. sein Gewehr abgenommen, wäre dieser Tierschützer längst verurteilt!

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