Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.10.2019)
Wien, am 21.10.2019Jetzt ist es Gesetz: Salzburg verbietet Aussetzen von Zuchtenten und -fasanen für die Jagd
Mit demselben Gesetzblatt tritt jetzt auch in Salzburg als letztem Bundesland das Gatterjagdverbot in Kraft – Wermutstropfen: bestehende Gatter müssen nicht aufgelöst werden.
In Ostösterreich, ob in Niederösterreich, der Steiermark oder dem Burgenland, läuft jetzt überall die Jagd auf ausgesetzte Zuchtvögel wie Enten und Fasane. Angekauft aus Massentierhaltung, werden sie nur ausgesetzt, damit die Jagdgäste möglichst viele hilflose Vögel abballern können. Eine derart sinnentleerte, hirnlose und gleichzeitig tierquälerische Tätigkeit müsste in einem zivilisierten Land sofort verboten werden – wenn diese Jagdpraxis nicht aus der Zeit des Feudaladels stammen würde, dessen Nachfahr_innen bis heute hauptverantwortlich für diese infantile Freizeitbeschäftigung sind und leider genügend politischen Einfluss haben, um schlagkräftige Verbote zu verhindern. In NÖ muss man das Aussetzen melden, in der Steiermark ist die Anzahl auszusetzender Tiere beschränkt und das Aussetzen von Zuchtenten verboten, und im Burgenland muss das Aussetzen 8 Wochen vor Beginn der Schusszeit erfolgt sein. Überall umgeht man diese Einschränkungen, wie man nur kann. Im Burgenland ist nun wenigstens ein Verbot des Aussetzens von Zuchtenten in Planung. Unterdessen ist nun Salzburg vorgeprescht und hat die Ausnahme von der Bewilligungspflicht für das Aussetzen von Zuchtenten (bis vor kurzem vornehmlich im Jagdgatter Mayr-Melnhof) und von Zuchtfasanen aufgehoben. Das Gesetz ist jetzt in Kraft getreten. In der Praxis kommt die Bewilligungspflicht einem Verbot der Aussetzerei aller Arten gezüchteter Tiere für die Jagd gleich.
Gleichzeitig enthält das neue Salzburger Jagdgesetz das lange ersehnte Gatterjagdverbot. Damit ist es nun in ganz Österreich verboten, neue Jagdgatter zu errichten. Allerdings geht man mit der Auflösung der alten Jagdgatter sehr verschieden um. Während die Zäune der Jagdgatter im Burgenland ab 2023 wilddurchlässig gemacht werden müssen und man in NÖ die Jagdgatter in Wildgehege umwidmen kann, so dürfen die Jagdgatter in Salzburg, allen voran jenes von Mayr-Melnhof, das mitten in einem Natura 2000 Gebiet liegt, im wesentlichen unverändert weiter betrieben werden. Alle dort gezüchteten Wildtiere, wie z.B. Wildschweine und Damhirsche, die ohne Gatterzaun außerhalb Schäden anrichten könnten, dürfen weiterhin innerhalb des Gatters gezüchtet und bejagt werden. Man darf sogar neue Tiere in das Gatter bringen. Und Fütterungen sind wie außerhalb der Jagdgatter erlaubt, was für Salzburg eine ausgedehnte Fütterungszeit über den gesamten Winter und den Frühling bedeutet. Nur in Salzburg dürfen auch Wildschweine gefüttert werden. In allen anderen Bundesländern ist das verboten. Die Betreiber_innen von Wildschweingattern in Salzburg, wie Mayr-Melnhof, freuts.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Wien, Vorarlberg und jetzt auch Salzburg sind die einzigen Bundesländer mit einem Aussetzverbot bzw. Bejagungsverbot gezüchteter Vögel. In Tirol gibt es kein Aussetzen von Zuchtvögeln für die Jagd, aber in allen anderen Bundesländern ist das leider immer noch z.T. weit verbreitete Praxis. Doch ein Bundesland nach dem anderen kommt zur Vernunft und widersetzt sich dem politischen Druck seiner Zuchtvögeljägerschaft. Ob wir ein bundesweites Ende dieser infantilen und tierquälerischen Jagdpraxis in Österreich noch erleben dürfen?