Volksanwaltschaft stellt Missstand in Schweinehaltung fest: fordert praktische Konsequenzen - vgt

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Volksanwaltschaft stellt Missstand in Schweinehaltung fest: fordert praktische Konsequenzen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.11.2019)

Wien, 22.11.2019

In der Verordnung zur Schweinehaltung muss der Liegebereich ab sofort „physisch angenehm“ werden; VGT: der Vollspaltenboden ist damit in Hinkunft obsolet

Seit 2008 gibt es eine EU-Richtlinie zur Schweinehaltung, die zum Teil genaue Vorgaben macht. Darunter, dass der Liegebereich für die Schweine „physisch angenehm“ sein müsse. In der Verordnung zur Schweinehaltung im Rahmen des Österreichischen Tierschutzgesetzes ist aber festgelegt, dass der Liegebereich „größenmäßig angenehm“ zu sein hat. Unmittelbar danach wird der berüchtigte Vollspaltenboden in der Schweinehaltung erlaubt, also jener Betonboden, der durchgehend mit Spalten versehen ist und keine Stroheinstreu zulässt. Der Vollspaltenboden führt bei 92 % der Tiere zu schmerzhaft geschwollenen Gelenken und ist daher alles andere als „physisch angenehm“. Vom VGT auf diese Diskrepanz aufmerksam gemacht, hat Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz einen Missstand festgestellt und das zuständige Ministerium der Übergangsregierung aufgefordert, die Schweinehaltungsverordnung richtig zu stellen. Das wurde vom Ministerium auch zugesagt. Auf Anfrage des VGT hat nun Volksanwalt Achitz klar gesagt: diese Änderung im Wortlaut muss auch praktische Änderungen für die Schweine zur Konsequenz haben.

Das kann nach Ansicht des VGT nur bedeuten, dass der Vollspaltenboden verboten wird. In Europa gibt es bereits 5 Länder mit einem derartigen Verbot. Zwar haben andere EU-Länder auch Vollspaltenböden, obwohl sie der EU-Richtlinie entsprechen müssen, doch wo kein Kläger da kein Richter. Es ist bekannt, dass gerade im Umgang mit Tieren die Gesetze sehr einseitig im Sinne der Agrarindustrie ausgelegt werden, weil Tiere ja als Sachen gelten und deshalb niemand für sie einen Widerspruch zur EU-Richtlinie einklagen kann. Außer die Volksanwaltschaft. In Österreich kann diese Körperschaft sehr wohl eine entsprechende Klage führen und damit ein Gericht mit der Frage befassen, ob Vollspaltenböden physisch angenehm sind.

VGT-Obmann Martin Balluch: Ein Gerichtsurteil in dieser Frage kann nur im Sinne der Schweine ausgehen. Wer glaubt, Vollspaltenböden seien physisch angenehm, ist herzlich eingeladen, einmal eine Nacht darauf zu verbringen. Volksanwalt Achitz hat uns klar bestätigt, dass diese Änderung in der Schweineverordnung, die kommen muss, auch eine Verbesserung für die Tiere mit sich zu bringen hat. Die einzige Lösung ist ein Verbot der Vollspaltenböden. Wenn schon die ÖVP und die FPÖ dieser längst anstehenden Verbesserung nicht zustimmen wollen, so muss das eben mittels EU-Richtlinie rechtlich erzwungen werden. Die Agrarindustrie und ihre politischen Büttel setzen darauf, dass Tiere nicht die Einhaltung der Gesetze, die ihrem Schutz dienen, einklagen können. Ob sie in diesem Fall aber nicht die Rechnung ohne den Wirt gemacht haben?

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