Teilen:

Volksanwaltschaft stellt Missstand in Schweinehaltung fest: fordert praktische Konsequenzen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.11.2019)

Wien, 22.11.2019

In der Verordnung zur Schweinehaltung muss der Liegebereich ab sofort „physisch angenehm“ werden; VGT: der Vollspaltenboden ist damit in Hinkunft obsolet

Seit 2008 gibt es eine EU-Richtlinie zur Schweinehaltung, die zum Teil genaue Vorgaben macht. Darunter, dass der Liegebereich für die Schweine „physisch angenehm“ sein müsse. In der Verordnung zur Schweinehaltung im Rahmen des Österreichischen Tierschutzgesetzes ist aber festgelegt, dass der Liegebereich „größenmäßig angenehm“ zu sein hat. Unmittelbar danach wird der berüchtigte Vollspaltenboden in der Schweinehaltung erlaubt, also jener Betonboden, der durchgehend mit Spalten versehen ist und keine Stroheinstreu zulässt. Der Vollspaltenboden führt bei 92 % der Tiere zu schmerzhaft geschwollenen Gelenken und ist daher alles andere als „physisch angenehm“. Vom VGT auf diese Diskrepanz aufmerksam gemacht, hat Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz einen Missstand festgestellt und das zuständige Ministerium der Übergangsregierung aufgefordert, die Schweinehaltungsverordnung richtig zu stellen. Das wurde vom Ministerium auch zugesagt. Auf Anfrage des VGT hat nun Volksanwalt Achitz klar gesagt: diese Änderung im Wortlaut muss auch praktische Änderungen für die Schweine zur Konsequenz haben.

Das kann nach Ansicht des VGT nur bedeuten, dass der Vollspaltenboden verboten wird. In Europa gibt es bereits 5 Länder mit einem derartigen Verbot. Zwar haben andere EU-Länder auch Vollspaltenböden, obwohl sie der EU-Richtlinie entsprechen müssen, doch wo kein Kläger da kein Richter. Es ist bekannt, dass gerade im Umgang mit Tieren die Gesetze sehr einseitig im Sinne der Agrarindustrie ausgelegt werden, weil Tiere ja als Sachen gelten und deshalb niemand für sie einen Widerspruch zur EU-Richtlinie einklagen kann. Außer die Volksanwaltschaft. In Österreich kann diese Körperschaft sehr wohl eine entsprechende Klage führen und damit ein Gericht mit der Frage befassen, ob Vollspaltenböden physisch angenehm sind.

VGT-Obmann Martin Balluch: Ein Gerichtsurteil in dieser Frage kann nur im Sinne der Schweine ausgehen. Wer glaubt, Vollspaltenböden seien physisch angenehm, ist herzlich eingeladen, einmal eine Nacht darauf zu verbringen. Volksanwalt Achitz hat uns klar bestätigt, dass diese Änderung in der Schweineverordnung, die kommen muss, auch eine Verbesserung für die Tiere mit sich zu bringen hat. Die einzige Lösung ist ein Verbot der Vollspaltenböden. Wenn schon die ÖVP und die FPÖ dieser längst anstehenden Verbesserung nicht zustimmen wollen, so muss das eben mittels EU-Richtlinie rechtlich erzwungen werden. Die Agrarindustrie und ihre politischen Büttel setzen darauf, dass Tiere nicht die Einhaltung der Gesetze, die ihrem Schutz dienen, einklagen können. Ob sie in diesem Fall aber nicht die Rechnung ohne den Wirt gemacht haben?

24.09.2026, Wien

Unter Schweinen – Der Undercover-Einsatz, den ich nie wieder wollte

Filmvorführung am 18. November 2026 in Wien mit anschließendem Gespräch mit Protagonistin Samara Eckardt und der Regisseurin Carmen Hammerschmidt

17.09.2026, St. Pölten

Tierschützer:innen fordern Konsequenzen für Horrorstall

50 Personen schließen sich trotz Regenwetters VGT-Demomarsch bis vor die BH St. Pölten an

16.09.2026, Bad Goisern

1. Tag der neuen Singvogelfangsaison: VGT dokumentiert Fang bei Bad Goisern

Zwei Singvogelfänger wurden in flagranti bei Vogelfang im Wald der ÖBF erwischt, in 3 Stunden ging kein Vogel in die Fallen

16.09.2026, St. Pölten

Horror-Stall: Tierschutz-Demozug in St. Pölten

Anlässlich der Ende August aufgedeckten Tiermast im Bez. St. Pölten-Land ruft der VGT zum Protest-Marsch durch St. Pölten bis zur zuständigen Bezirkshauptmannschaft

14.09.2026, Salzkammergut

Singvogelfang: VGT beruft gegen ALLE 52 neuen Bescheide, die den Fang erlauben

Morgen beginnt die neue Singvogelfangsaison im OÖ Salzkammergut; der VGT hält die reformierte Artenschutzverordnung für verfassungswidrig und ruft VfGH an

11.09.2026, Klagenfurt

Einladung Klagenfurt: 2 Personen 11 Std auf Schweine-Vollspaltenboden

Einer der Tierschützer:innen wird auf einem klassischen Vollspaltenboden sitzen, der 2034/2038 verboten wird, die andere auf der Neuversion des Vollspaltenbodens, die kein Ablaufdatum hat

10.09.2026, Färöer

Waljagd auf den Färöer-Inseln: VGT spricht mit Walfänger

Heuer wurden schon über 800 Grindwale auf den Färöer-Inseln massakriert – die zu Dänemark gehörende Inselgruppe beruft sich auf Tradition

09.09.2026, Wien

Noch immer kein Schweine-Vollspaltenbodenverbot: VGT-Protest beim Ministerrat

Der VGT erinnert die Regierung daran, dass im Tierschutzgesetz festgelegt ist, dass es ab Ende 2026 einen neuen Mindeststandard für die Haltung von Schweinen geben muss