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Illegale Käfighaltung aufgedeckt!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.01.2020)

Wien, 21.01.2020

Eine illegale Haltung von Legehühnern in Käfigen wurde in Niederösterreich entdeckt – dabei feierte Österreich gerade erst ein endgültiges Verbot der Käfighaltung!

Tausende Hühner sind in dem zweistöckigen Betrieb in geschlossenen Käfiganlagen eingesperrt – einen Zugang zum Stallboden gibt es nicht, da dieser mit Gittern versperrt ist. Über drei Ebenen hinweg müssen die Tiere beengt und auf Gitterboden leben. Verkauft wurden die Eier der Tiere aber als Bodenhaltungseier. Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN (VGT) hat die Beweisfotos und Videos erhalten, geprüft und Anzeige erstattet.

Käfighaltung seit 2009 bzw. 2020 verboten

Lange wurde für ein Verbot von grausamen Käfighaltungen gekämpft und nach 15-jähriger Übergangsfrist war es mit 1. Jänner 2020 endgültig soweit: Konventionelle Kleinkäfige (Legebatterien, Verbot 2009), sowie bis 31.12.2019 erlaubte ausgestaltete Käfige bzw. Großgruppenkäfige dürfen nun nicht mehr für Legehühner verwendet werden. Der jetzt aufgedeckte Fall zeigt jedoch, wie leicht dieses Verbot umgangen werden kann. Ein einfacher Gittermechanismus versperrt den Hühnern permanent den Zugang zum Stallboden und macht aus der angeblichen Bodenhaltung eine illegale Käfighaltung.

Bodenhaltung ist nicht gleich Bodenhaltung

Nicht jedes Ei mit der Nummer 2 (für Bodenhaltung) stammt aus der gleichen Haltungsform. Während manche Haltungen offene Bereiche für Sitzstangen, Nistplätze und Einstreuflächen anbieten, bestehen viele Anlagen aus Gitterbauten mit mehreren Ebenen. Manche dieser Anlagen sind zusätzlich noch bis auf kleine Ausgänge zum Stallboden auch an den Seiten und Längen vollkommen vergittert. Die Hühner können dann nur innen zwischen den Ebenen wechseln – und normalerweise über die unterste Ebene zum Boden.

Diese Gitterregale, die auch vorne und hinten verschlossen sind, können leicht als reine Käfighaltungen missbraucht werden. Wenn die Öffnungsgitter verschlossen bleiben, dann sind die Hühner ohne Zugang zum Boden im Käfig eingesperrt. So wird aus der Bodenhaltung eine Käfighaltung, erklärt VGT-Kampagnenleiter David Richter.

Amtstierarzt wurde verständigt

Der VGT verständigte nach dem Erhalt der Beweismittel und Aufnahmen aus dem Betrieb den zuständigen Amtstierarzt. Eine Anzeige gegen den Betriebsleiter wegen Übertretung des Tierschutzgesetzes und der Tierhaltungsverordnung wurde übermittelt.

Zweifellos handelt es sich hier um eine Käfighaltung. Es gibt zahlreiche Aufnahmen, die eingesperrte Hühner und verschlossene Gitter zeigen. Auf dem verstaubten Boden befindet sich keinerlei Einstreu – hingegen finden sich Spinnweben im Stallbodenbereich. Hier waren also eindeutig keine Hühner am Boden, so David Richter.

Aufklärung gefordert

Eier-Importe aus Käfighaltungen aus dem Ausland werden zurecht scharf kritisiert. Jedoch zeigt dieser Fall einmal mehr, dass die alleinige Herkunft aus Österreich noch kein Garant für tiergerechte oder auch nur gesetzeskonforme Haltung ist. Anlagen, die durch die Schließung der Gitter einfach von der Bodenhaltung zur Käfighaltung werden, machen den Gesetzesbruch äußerst einfach. Der VGT fordert deshalb eine ausführliche Aufklärung dieses Falls und österreichweite Konsequenzen. Hier wurde ein weiterer Fall einer illegalen und tierquälerischen Tierhaltung aufgedeckt sagt David Richter. Wir sehen, dass das Kontrollsystem lückenhaft ist und verstärkt werden muss!

Bildmaterial

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