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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.01.2020)

Wien, am 30.01.2020

Flashmob in der Wiener Innenstadt: Schweine fallen tot um

VGT appelliert an Bundesregierung: Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung; die Mortalitätsrate auf diesen Böden ist 4 Mal (!) so hoch wie auf Stroh!

Seit den 1970er Jahren müssen Schweine auf spaltenüberzogenen Betonböden leben, den sogenannten Vollspaltenböden. Sie sind zum Standard in der Schweinehaltung geworden. Doch spätestens seit den 1990er Jahren wird die Kritik daran immer lauter. Wissenschaftliche Studien bestätigen, dass die Schweine auf diesen Böden leiden: 92 % haben schmerzhaft entzündete Gelenke, die meisten beißen sich gegenseitig vor Verzweiflung Ohren und Schwänze ab und sie leiden zu einem Drittel mehr unter Lungenentzündung und Magengeschwüren. Zusammen bedingt das eine um das Vierfache höhere Sterberate aufgrund der Haltungsbedingungen, als wenn die Schweine auf Stroh leben dürften. Diesen Umstand stellten heute zahlreiche Tierschützer_innen in Form eines Flashmobs auf dem Wiener Stephansplatz dar. Plötzlich setzten sich die Menschen Schweinemasken auf und fielen wie tot um.

VGT-Obmann Martin Balluch betont: Die Fakten sind erhoben: Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass die Schweine auf Vollspaltenböden durchgehend leiden; 96 % der Menschen wollen, dass Schweine auf Stroh leben können; die Supermärkte sind zu einer Branchenlösung bereit und garantieren, im Falle der Umstellung bei österreichischem Schweinefleisch zu bleiben; sämtliche Betriebe, die umgestellt haben, sind damit hoch zufrieden; und die Konsument_innen sind bereit, wenn ganz Österreich gleichzeitig umsteigt, um 60 % mehr für Schweinefleisch zu bezahlen. Damit darf dieser Änderung eigentlich nichts mehr im Weg stehen. Schließlich steht Tierschutz als Staatsziel im Verfassungsrang. Wir appellieren an die Bundesregierung, die Weichen für die Zukunft zu stellen und ein Verbot von Vollspaltenböden zusammen mit einer verpflichtenden Stroheinstreu zu erlassen.

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