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VGT kritisiert Tierschutzministerium: Vollspaltenboden ist für Schweine nicht angenehm

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.02.2020)

Wien, 18.02.2020

Anfragebeantwortung durch das Tierschutzministerium sieht tierschutzgerechten Liegebereich nur durch die Größe und nicht durch die Bodenbeschaffenheit bestimmt.

Wer meint, ein Vollspaltenboden sei angenehm, soll doch einmal ein paar Nächte darauf verbringen, zeigt sich VGT-Obmann Martin Balluch über die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch das Tierschutzministerium erbost. Die Grüne Tierschutzsprecherin hatte noch von der Regierung Bierlein wissen wollen, was für praktische Konsequenzen die Adaptierung des Wortlauts der Verordnung zur Haltung von Schweinen, die lediglich von einem größenmäßig angenehmen Liegebereich spricht, an den Wortlaut der EU-Richtlinie haben wird. Diese schreibt nämlich einen physisch angenehmen Liegebereich für Schweine vor. Laut der Österreichischen Verordnung ist aber nicht einmal ein extra Liegebereich vorgesehen. Daran soll sich aber laut Anfragebeantwortung auch nichts ändern. Wörtlich schreibt das Tierschutzministerium dazu: bei der Beurteilung des tierschutzgerechten Liegebereichs [wird] vor allem die Größe als Kriterium herangezogen. Das wären dann laut Österreichischer Verordnung 0,55 m² für ein 85 kg schweres Schwein! Auf so wenig größenmäßig angenehmem Platz kann das Tier nicht einmal seitlich liegen!

Und das Ministerium weiter: Die Ersetzung des Wortes größenmäßig durch das Wort physisch hat in der Praxis keine Auswirkung auf die Bodenbeschaffenheit von Schweineställen, insbesondere wären auch nach Korrektur dieses Wortes Vollspaltenböden weiterhin zulässig.

VGT-Obmann Martin Balluch kann diese Ansicht nicht nachvollziehen: Zunächst ist klar, dass die Größe einer Schweinebucht viel weniger als dessen Bodenbeschaffenheit darüber aussagt, ob der Liegebereich angenehm ist. Das ist schlechterdings nicht zu leugnen. Und ein Betonboden mit scharfkantigen Spalten ohne jede weiche Einstreu ist eines mit Sicherheit: nicht angenehm. Das beweisen unzählige Studien, wie zuletzt eine aus Süddeutschland, die 948 Schweinekörper an 3 Schlachthöfen obduziert hat. Sämtliche dieser Schweine hatten auf Vollspaltenböden leben müssen und 92 % davon wiesen schmerzhaft entzündete Gelenke auf! Ein Boden, der dazu führt, dass fast alle Schweine Schmerzen haben, ist keinesfalls angenehm. Das Tierschutzministerium ist also schon allein aus rechtlichen Gründen gezwungen, den Vollspaltenboden abzuschaffen und den Schweinen einen eingestreuten Liegebereich zu bieten. Das muss in der kommenden Verordnung stehen!

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