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VGT zum „Jagdübereinkommen“ Nationalpark Hohe Tauern: wo bleibt der Tierschutz?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.02.2020)

Wien, 27.02.2020

Große Beutegreifer – als „Großraubwild“ bezeichnet – sollen im Nationalpark (!) Hohe Tauern nicht erhalten werden; Beirat mit Jagdüberhang ohne Natur- oder Tierschutz entscheidet!

Ist es kein Aprilscherz, muss es ein verspäteter Faschingsscherz sein! Die Hohe Politik in Kärnten ist mit dem Landesjägermeister ein sogenanntes „Jagdübereinkommen“ zum Nationalpark Hohe Tauern eingegangen, das nicht nur die Nationalparkidee mit Füßen tritt, sondern auch jede Beteiligung von Natur- und Tierschutzverbänden am Wildtiermanagement ausschließt. In diesem Papier steht allen Ernstes, dass die Großen Beutegreifer Bär, Luchs und Wolf sowie Goldschakal und Fischotter im Nationalpark nicht erhalten werden sollen. In einem Nationalpark! Und damit wird auch implizit keine Forschung mehr an diesen Tierarten möglich sein. Zusätzlich wird durch das „Jagdübereinkommen“ ein Beirat eingerichtet, der aus 5 Jäger_innen, 3 Grundbesitzer_innen, 2 Vertreter_innen der Nationalparkverwaltung und 1 Vertreter_in der Landesforstdirektion besteht und über Maßnahmen des Wildtiermanagements entscheiden soll. Tier- oder Umweltschützer_innen, wie z.B. Vertreter_innen des Naturschutzbundes und des WWF, wie in einem ähnlichen Gremium des Nationalparks Kalkalpen, oder der VGT beim Wildtiermanagement des Lainzer Tiergartens, sucht man vergeblich.

Der bekannte Biologe Univ.-Prof. Dr. Kurt Kotrschal kommentiert das in seinem Blog so: Das neue Jagdübereinkommen widerspricht dem Nationalparkgesetz und nicht zuletzt verstößt dieses irre Übereinkommen auch eklatant gegen die für Österreich gültige EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.“ Und Kotrschal weiter: „Das Wording des Übereinkommens entlarvt: Die ökologisch wertvollen Beutegreifer Wolf, Bär, Luchs, Schakal und Otter werden als ‚Räuber‘ (!) bezeichnet, und als ‚Wild‘, womit die Jägerschaft patzig ihr Verfügungsmonopol markiert.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch mahnt die Einbeziehung von Tierschutzverbänden ein: Tierschutz ist auch Wildtierschutz. Wolf, Bär, Luchs, Goldschakal und Fischotter haben ein Existenzrecht, ihre Interessen müssen genauso vertreten werden, wie jene der sogenannten Nutz- und Haustiere. Und es liegt im Interesse der gesamten Wildtierpopulationen des Nationalparks, dass es ein funktionierendes Ökosystem gibt, in das möglichst wenig jagdlich eingegriffen wird. Bereits wissenschaftlich bestätigt ist weiters, dass Hirsch und Reh bei der Präsenz von Großen Beutegreifern weniger unter Angst leiden, als wenn sie von Menschen bejagt werden. Und menschliche Jäger_innen schießen nach anderen Kriterien, sodass unter Wolf und Luchs die Wildtierpopulationen deutlich gesünder sind. Auch Wildtierpopulationen wollen unabhängig von menschlichen Wertekategorien ihr Leben selbst gestalten. Die Interessen sämtlicher Wildtiere stehen also dem Inhalt dieses ‚Jagdübereinkommens‘ diametral entgegen. Es muss daher ehebaldigst wieder aufgelöst werden!

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