Flashmob auf der Wiener Mariahilferstraße zu Vollspalten: sterbende Schweine - vgt

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Flashmob auf der Wiener Mariahilferstraße zu Vollspalten: sterbende Schweine

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.03.2020)

Wien, 11.03.2020

In den nächsten Monaten wird Verordnung zur Haltung von Schweinen geändert: VGT fordert ein Verbot des Vollspaltenbodens und eine verpflichtende Stroheinstreu

Menschen mit Schweinemasken laufen über die Mariahilferstraße und fallen gleichzeitig tot um und jemand ruft „Vollspaltenboden tötet!“ Mit dieser Aktion versucht der VGT darauf aufmerksam zu machen, dass dieser Betonboden, der mit breiten, scharfkantigen Spalten überzogen ist, alles andere als „physisch angenehm“ ist, wie es aber die EU-Richtlinie vom Liegebereich für Schweine fordert, sondern dass sogar 3 Mal mehr Schweine auf diesem Boden sterben, als wenn sie im Stroh liegen dürften. Tatsächlich steht eine Änderung der Verordnung zur Haltung von Schweinen an. Die EU Vorgabe, dass der Liegebereich „physisch angenehm“ sein muss, wird in den Gesetzestext aufgenommen. Doch das widerspricht der Erlaubnis, die momentan in dieser Verordnung steht, die Schweine auf einem Betonboden mit 1,5 cm breiten Spalten zu halten. Daher fordert der VGT ein Verbot des Vollspaltenbodens und eine verpflichtende Stroheinstreu, wie das z.B. im EU-Land Schweden längst Praxis ist.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Es gibt tatsächlich niemanden, nicht einmal die Schweineindustrie oder das Landwirtschaftsministerium selbst, der den Vollspaltenboden in der Schweinehaltung als gesund und artgerecht, also physisch angenehm, bezeichnet. Man müsse den Tieren halt leider diesen Boden zumuten, weil es billiger sei, wird argumentiert. Doch nein. Erstens verbietet die EU-Richtlinie einen Boden, der nicht physisch angenehm ist, und daran wird man sich halten müssen. Zweitens kann die österreichische Schweineindustrie nicht durch Billigpreise gegen die ausländische Konkurrenz reüssieren, sondern nur mit Qualität. Und drittens sind der Handel und die Konsument_innen bereit, für eine bessere Haltung mehr zu bezahlen, wenn diesen Schritt alle gleichzeitig vollziehen, der Gesetzgeber das also von den Produzent_innen fordert. Eine „Win-win-win“ Situation, wie beim Legebatterieverbot. Wir müssen nur wollen. Tierschutz ist immerhin seit 7 Jahren Staatsziel in der Bundesverfassung!

zum Download der Presse-Fotos (Copyright: VGT/VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN)

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