Illegale Tierfalle: Anzeige gegen Jäger - vgt

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Illegale Tierfalle: Anzeige gegen Jäger

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.04.2020)

Urfahr-Umgebung, 15.04.2020

Illegale Krähenfalle mit offiziellem Logo des Landesjagdverbandes und Landeswappen in Oberösterreich entdeckt!

Eine aufmerksame Wandererin hat in einem Wald in Ottensheim (OÖ) eine gut versteckte Krähenfalle entdeckt. In der Falle befanden sich bereits mehrere tote Vögel und eine noch lebende Rabenkrähe, die panisch versuchte, zu entkommen. An der Falle war ein Aushang des Landesjagdverbandes samt offiziellem Logo und Wappen des Landes Oberösterreich angebracht. Nicht nur, dass der Falle damit ein „offizielles“ Aussehen verpasst wurde, drohte der Autor des Aushanges darüber hinaus sogar damit, jene anzuzeigen, die den gefangenen Vögeln helfen würden, indem sie die illegale Falle „zerstören oder manipulieren“. Die entdeckte Falle verstößt (zumindest) gegen § 8a OÖ Artenschutzverordnung, der das Jagen von Rabenkrähen während der Schonzeiten untersagt.

Die mutige Wandererin handelte genau richtig und meldete die illegale Falle dem VGT. Dieser erstattete Anzeige gegen den Landesjagdverband, gegen den verantwortlichen Landesjägermeister und gegen die unbekannten Fallenaufsteller_innen. Die Tierfreundin wird nunmehr beobachten, ob die Behörde einschreitet und die Täter_innen zur Rechenschaft zieht. Sie hofft, dass diese tierquälerische Falle verschwindet und dass die Jäger etwas daraus lernen und sich an die ohnehin sehr laschen Jagdgesetze halten. Dem VGT gegenüber hat die Tierfreundin noch betont, dass es sehr wichtig ist, dass man nicht wegsieht, sondern solche tierquälerischen Praktiken meldet.

Im Zuge der Recherchen zu diesem Fall wurde in der Nähe der ersten Falle noch eine weitere Falle entdeckt, die kaum einen halben Meter hoch war und in der sich ebenfalls ein toter Vogel befand.

Der VGT ist leider mit sehr viel Tierleid seitens der Jägerschaft konfrontiert. VGT-Jurist Alexander Kirchmauer zeigt sich in diesem Fall besonders irritiert: Nicht nur, dass die Täter_innen gleich mehrere illegale Fallen auf kleinem Raum aufgestellt haben, um offensichtlich so viele Vögel wie möglich zu ‚erwischen‘. Darüber hinaus ist dann die Jägerschaft auch noch so frech und droht Menschen, die solche Praktiken nicht hinnehmen möchten, mit einer Anzeige. Und dies obwohl die Jäger_innen es selbst sind, die sich rechtswidrig verhalten! Manche Menschen glauben anscheinend, dass das Gesetz für sie nicht gilt.


Pressefotos (Copyright: VGT/VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN)

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