Erste Bescheide der Datenschutzbehörde: Bürgerjournalismus von Tierschützer ist erlaubt - vgt

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Erste Bescheide der Datenschutzbehörde: Bürgerjournalismus von Tierschützer ist erlaubt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.04.2020)

Wien, 22.04.2020

Mit 2 aktuellen Bescheiden und der Einstellung eines Strafverfahrens jeweils gegen den stv. VGT-Obmann werden Beschwerden von 2 Jägern, die gefilmt worden sind, abgewiesen

Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN (VGT) dokumentiert u.a. Treibjagden auf ausgesetzte Zuchtfasane, um die Bevölkerung über diese tierquälerische Freizeitbeschäftigung zu informieren. Als der stv. VGT-Obmann David Richter Ende 2018 eine Jagdgesellschaft in der Südsteiermark, die Zuchtfasane ausgesetzt hatte, filmte, wurden gegen ihn insgesamt 12 Beschwerden von Jagdteilnehmer_innen bei der Datenschutzbehörde eingebracht. Die Jäger seien dadurch in ihrem Recht auf Geheimhaltung und Recht auf Information verletzt worden. Nun hat die Datenschutzbehörde die ersten beiden dieser Beschwerden nach Anhörung aller Beteiligten abgewiesen und ein bereits eröffnetes Strafverfahren wieder eingestellt. Die Begründung für diese Abweisungen ist, dass in diesem Fall, also wenn es um Tierschutz und insbesondere um die Thematik ausgesetzte Zuchttiere zur Jagd geht, das öffentliche Interesse sehr groß ist und daher das Recht auf Meinungsfreiheit überwiegt.

Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU sollte keineswegs die so wichtige Arbeit des Bürgerjournalismus eingeschränkt werden, hat der Europäische Gerichtshof bereits geurteilt. Eine liberale Demokratie steht und fällt mit der Möglichkeit für ihre Bürger_innen, Staat und Gesellschaft kritisieren zu können. Doch die Jägerschaft wollte die DSGVO offenbar dazu missbrauchen, ihre tierquälerischen Machenschaften vor den Augen der Öffentlichkeit zu verbergen. 12 Beschwerden gegen ein und dieselbe Person in kurzer Folge können ja nur dazu dienen, diese Person an ihrer wichtigen Tätigkeit zu hindern und sie einzuschüchtern, aber auch zu beschäftigen, damit sie sich zumindest temporär nicht mehr im Tierschutz engagiert. Dem hat nun die Datenschutzbehörde einen Riegel vorgeschoben.

VGT-Obmann Martin Balluch ist erleichtert: Für vernünftige Personen ist es doch selbstredend klar, dass der Umgang mit tausenden Zuchtfasanen, und insbesondere ihr grausamer Abschuss, dokumentiert werden können muss. Schließlich ist ja die Bevölkerung in der Verantwortung, dieses Treiben zu erlauben oder zu verbieten. Dieser Verantwortung könnte sie nicht nachkommen, wenn es verboten würde, Dokumente und Videos über den Umgang mit Zuchtfasanen bei der Jagd herzustellen. Dabei geht es nicht darum, ob die Jäger_innen vor Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden. Das Filmmaterial von dieser Jagd ist bisher überhaupt noch nicht veröffentlicht worden. Wenn veröffentlicht wird, dann anonymisiert der VGT alle Teilnehmer_innen, bis auf Personen der Öffentlichkeit, wie Mayr-Melnhof oder Mensdorff-Pouilly. Die Jägerschaft wollte in diesem Fall erreichen, dass der Akt des Filmens selbst verboten wird. Und das ist nun zum Glück nicht der Fall, im Gegenteil, wir können uns in Zukunft darauf berufen, dass die Datenschutzbehörde das Filmen als legitim und rechtskonform bezeichnet.

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