Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.06.2020)

Salzburg, am 04.06.2020

Landesgericht Salzburg: Mayr-Melnhof muss VGT € 16.400 Prozesskosten ersetzen

Morgen Freitag 5. Juni öffentliche OGH-Verhandlung zur Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur gegen einzige VGT-Verurteilung von Prozesslawine Mayr-Melnhof.

Ihr werdets schon sehen erklärte ein Gatterjäger dem VGT, als Aktivist_innen erstmals die Gatterjagd bei Mayr-Melnhof in Salzburg von außen dokumentierten, der Max wird Euch vernichten. Und tatsächlich begann wenig später eine Serie von Zivil- und Privatanklagen seitens des Gatterjägermeisters gegen den VGT und seinen Obmann. Ob wegen vorgeblicher Besitzstörung oder wegen einiger Aktionsformen, ob wegen Tierquälerei-Pickerln auf Salzburger Straßenlaternen oder wegen Beleidigungen durch anonyme Kommentare auf Facebookseiten, die nichts mit dem VGT zu tun haben, immer wollte er Kränkungsgeld und den VGT mundtot machen. Ist ihm allerdings nicht gelungen. Sämtliche Urteile, bis auf eines, für das jetzt aber die Generalprokuratur eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht hat, endeten mit der Verpflichtung zu Prozesskostenersatz. Jetzt verpflichtete das Landesgericht Salzburg Mayr-Melnhof zur Zahlung von weiteren € 16.400 an den VGT nach einer Mayr-Melnhof Privatanklage wegen dem Aufkleben angeblich beleidigender Pickerl. Das Gericht hatte allerdings im Text auf den Pickerln keine Beleidigung gesehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die öffentliche Verhandlung am Obersten Gerichtshof zur Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur im Facebook-Prozess wird morgen Freitag den 5. Juni um 11 Uhr im Justizpalast am Schmerlingplatz beginnen.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Es müssen etwa € 35.000 oder mehr sein, die Mayr-Melnhof dem VGT bereits wegen seiner vergeblichen Klagen hat überweisen müssen. Wir dürfen gespannt sein, ob nun das einzige Urteil seiner Prozesslawine gegen den VGT, das in seinem Sinn ausgegangen ist, vom Obersten Gerichtshof aufgehoben wird. Offen ist noch unser Fortführungsantrag zur Oberstaatsanwaltschaft Linz bzgl. unserer Anzeige gegen Mayr-Melnhof wegen verschiedener strafrechtlicher Delikte. Das Salzburger Landesverwaltungsgericht hatte geurteilt, dass Mayr-Melnhof einen Tierschützer verletzt und ihm rechtswidrig mit Gewalt eine Kamera entwendet hatte. Die Salzburger Staatsanwältin hat das Verfahren eingestellt, weil Mayr-Melnhof kein Vorsatz nachweisbar sei. Und das, obwohl das Salzburger Landesverwaltungsgericht in seinem Urteil klar feststellte, dass Mayr-Melnhof Beweismittel gefälscht hatte. Das macht man wohl nicht ohne Vorsatz. Ich hoffe sehr, dass sich auch hier der Rechtsstaat gegen russische Zustände durchsetzen wird.

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben