Teilen:

Landesverwaltungsgericht NÖ zu Festnahme VGT-Aktivisten: Polizeiaktion rechtswidrig

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.06.2020)

Niederösterreich, 12.06.2020

Nachdem 15 Tierschützer_innen des VGT einen illegalen Schweinetransporter bis zu einem Schlachthof im Waldviertel verfolgt hatten, sind 2 Personen festgenommen worden.

Im Februar 2019 entdeckte ein Tierschützer einen über Nacht abgestellten Tiertransporter voller Schweine im Bezirk Hollabrunn, NÖ, und alarmierte den VGT. Als 15 Tierschützer_innen im Morgengrauen eintrafen, riefen sie die Polizei. Der LKW war illegal, weil Tiertransporte laut Gesetz auf dem schnellsten Weg erfolgen müssen – eine nächtliche Pause gehört nicht dazu. Anschließend eskortierte die Polizei den Transporter zum nächsten Schlachthof, mit den Tierschützer_innen im Schlepptau. Diese hielten daraufhin eine kurze Mahnwache mit Grabkerzen vor dem Schlachthof ab, während die Schweine entladen wurden, verließen aber den Ort in dem Augenblick, als die Polizei erschien. Der Bezirkshauptmann bestand auf der Identitätsfeststellung aller Tierschützer_innen, die sich aber im Wissen um ihre Rechte weigerten. 2 Personen wurden daraufhin festgenommen, sämtliche Gegenstände, die sie mit sich führten beschlagnahmt und sie selbst 2 Stunden auf der Polizeistation festgehalten. Dagegen richtete sich ihre Maßnahmenbeschwerde zum Landesverwaltungsgericht Niederösterreich.

Die Entscheidungen liegen nun vor. Der Richter erklärte die Verweigerung der Nennung der Dienstnummern, die Festnahme, die erzwungene Identitätsfeststellung und die Beschlagnahme der Gegenstände eines der Tierschützer für rechtswidrig und verurteilte das Innenministerium zur Zahlung von € 2243 an den Tierschützer als Aufwandsentschädigung. Der VGT fühlt sich dadurch in seiner Rechtsansicht bestätigt, dass die Polizeiaktion rechtswidrig war. Anders dagegen urteilte ein anderer Richter am selben Gericht, der dieselbe Aktion mit denselben Zeugen bzgl. des zweiten Tierschützers, die genau gleich gehandelt hatten und gleich festgenommen worden waren, zu beurteilen hatte. Er erklärte die Polizeiaktion für rechtskonform und verurteilte den Tierschützer zur Zahlung von € 887 an Aufwandsersatz. Zurück bleiben verwirrte Tierschützer_innen.

Die Urteile im Wortlaut

VGT-Obmann Martin Balluch, der auch anwesend war und die Aktion organisiert hatte, dazu: Rein rechtlich müsste die Sachlage völlig klar sein. Eine Verwaltungsübertretung bei einer unangemeldeten Mahnwache begeht bestenfalls der Organisator, also ich. Das habe ich auch der Polizei gesagt und mich ausgewiesen. Doch ein besessener Berzirkshauptmann wollte offenbar unbedingt den Tierschützer_innen einen Denkzettel erteilen und bestand darauf, dass die Polizei Personen festnehmen solle. Das war eindeutig rechtswidrig. Ein Richter mit Rückgrat hat auch so geurteilt, der andere behauptete aber aus unerfindlichen Gründen in seinem Urteil, die später festgenommene Person sei bei einer Verwaltungsübertretung erwischt worden und die Festnahme sei deshalb gerechtfertigt. Nirgends im Urteil wird allerdings begründet, warum das eine Verwaltungsübertretung dieser Person sein soll. Sie wurde auch nie angezeigt. Ich habe die Verwaltungsübertretung begangen und bin dafür gerade gestanden. Die Festnahmen anderer Personen waren eindeutig willkürlich und rechtswidrig!

16.10.2026, Wien

Einladung: VGT-Anti-Pelz-Demomarsch in Wien

Samstag, 17. Oktober, 13 Uhr, Christian-Broda Platz

14.10.2026, Linz

Linz: Rindertransporte per Flugzeug gestoppt

Trotz fehlender Versorgungsmöglichkeiten am Flughafen Linz: Hunderte Rinder aus Ungarn nach Turkmenistan geflogen

14.10.2026, Wien

VGT: Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, 2027 Schweinehaltung neu zu regeln

Anlässlich der heutigen Nationalratssitzung erinnerte der VGT vor dem Parlament die Regierung daran, die offene Frage der Schweinehaltung auf Vollspaltenboden endlich zu lösen

13.10.2026, Wien/EU

85 % der Österreicher:innen fordern rasches Ende der Käfighaltung

Ein Großteil der Österreicher:innen will bis 2035 ein EU-weites Ende der Käfighaltung von Legehennen. Die Industrie pocht auf eine Übergangsfrist bis 2045.

09.10.2026, Wien

Urteil im SPAR-SLAPP gegen den VGT beweist: Vollspaltenboden ist Tierquälerei

Zusätzlich hat die Richterin mit Bezug zum OGH zahlreiche Klagspunkte von SPAR zurückgewiesen und dadurch die Klage als SLAPP entlarvt

08.10.2026, Wien

Der Schweine-Vollspaltenboden muss weg: VGT-Demos bei Parteizentralen in Wien

Mit Zitat aus dem Tierschutzgesetz, nach dem jetzt ein neuer Mindeststandard in der Schweinehaltung beschlossen werden muss, erinnert der VGT die Regierung an ihre Verantwortung

07.10.2026, Wien

VGT-Aktion: Tintenfische schützen, nicht essen

Morgen ist Welt-Oktopus-Tag. Brutale Methoden beim Fang sind weithin unbekannt

06.10.2026, Wien

Handelsgericht urteilt in SPAR-Klage gegen VGT: SLAPP weitgehend bekräftigt

Richterin bestätigt OGH-Urteil und 6 Verbote der EV zu Schweine-Vollspalten, verbietet dem VGT aber zusätzlich, wissenschaftliche Studien zu Mortalität und Tierwohl-Preisen zu zitieren