Landesverwaltungsgericht NÖ zu Festnahme VGT-Aktivisten: Polizeiaktion rechtswidrig - vgt

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Landesverwaltungsgericht NÖ zu Festnahme VGT-Aktivisten: Polizeiaktion rechtswidrig

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.06.2020)

Niederösterreich, 12.06.2020

Nachdem 15 Tierschützer_innen des VGT einen illegalen Schweinetransporter bis zu einem Schlachthof im Waldviertel verfolgt hatten, sind 2 Personen festgenommen worden.

Im Februar 2019 entdeckte ein Tierschützer einen über Nacht abgestellten Tiertransporter voller Schweine im Bezirk Hollabrunn, NÖ, und alarmierte den VGT. Als 15 Tierschützer_innen im Morgengrauen eintrafen, riefen sie die Polizei. Der LKW war illegal, weil Tiertransporte laut Gesetz auf dem schnellsten Weg erfolgen müssen – eine nächtliche Pause gehört nicht dazu. Anschließend eskortierte die Polizei den Transporter zum nächsten Schlachthof, mit den Tierschützer_innen im Schlepptau. Diese hielten daraufhin eine kurze Mahnwache mit Grabkerzen vor dem Schlachthof ab, während die Schweine entladen wurden, verließen aber den Ort in dem Augenblick, als die Polizei erschien. Der Bezirkshauptmann bestand auf der Identitätsfeststellung aller Tierschützer_innen, die sich aber im Wissen um ihre Rechte weigerten. 2 Personen wurden daraufhin festgenommen, sämtliche Gegenstände, die sie mit sich führten beschlagnahmt und sie selbst 2 Stunden auf der Polizeistation festgehalten. Dagegen richtete sich ihre Maßnahmenbeschwerde zum Landesverwaltungsgericht Niederösterreich.

Die Entscheidungen liegen nun vor. Der Richter erklärte die Verweigerung der Nennung der Dienstnummern, die Festnahme, die erzwungene Identitätsfeststellung und die Beschlagnahme der Gegenstände eines der Tierschützer für rechtswidrig und verurteilte das Innenministerium zur Zahlung von € 2243 an den Tierschützer als Aufwandsentschädigung. Der VGT fühlt sich dadurch in seiner Rechtsansicht bestätigt, dass die Polizeiaktion rechtswidrig war. Anders dagegen urteilte ein anderer Richter am selben Gericht, der dieselbe Aktion mit denselben Zeugen bzgl. des zweiten Tierschützers, die genau gleich gehandelt hatten und gleich festgenommen worden waren, zu beurteilen hatte. Er erklärte die Polizeiaktion für rechtskonform und verurteilte den Tierschützer zur Zahlung von € 887 an Aufwandsersatz. Zurück bleiben verwirrte Tierschützer_innen.

Die Urteile im Wortlaut

VGT-Obmann Martin Balluch, der auch anwesend war und die Aktion organisiert hatte, dazu: Rein rechtlich müsste die Sachlage völlig klar sein. Eine Verwaltungsübertretung bei einer unangemeldeten Mahnwache begeht bestenfalls der Organisator, also ich. Das habe ich auch der Polizei gesagt und mich ausgewiesen. Doch ein besessener Berzirkshauptmann wollte offenbar unbedingt den Tierschützer_innen einen Denkzettel erteilen und bestand darauf, dass die Polizei Personen festnehmen solle. Das war eindeutig rechtswidrig. Ein Richter mit Rückgrat hat auch so geurteilt, der andere behauptete aber aus unerfindlichen Gründen in seinem Urteil, die später festgenommene Person sei bei einer Verwaltungsübertretung erwischt worden und die Festnahme sei deshalb gerechtfertigt. Nirgends im Urteil wird allerdings begründet, warum das eine Verwaltungsübertretung dieser Person sein soll. Sie wurde auch nie angezeigt. Ich habe die Verwaltungsübertretung begangen und bin dafür gerade gestanden. Die Festnahmen anderer Personen waren eindeutig willkürlich und rechtswidrig!

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