„STOPP VOLLSPALTENBODEN“ steht mit Kreide vor dem Landwirtschaftsministerium - vgt

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„STOPP VOLLSPALTENBODEN“ steht mit Kreide vor dem Landwirtschaftsministerium

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.06.2020)

Wien, 15.06.2020

Tierschützer_innen appellieren damit an Landwirtschaftsministerin Köstinger, in der neuen Verordnung zur Schweinehaltung, die in Bearbeitung ist, den Vollspaltenboden zu verbieten

Schon 2017 hat man unzureichend die Verordnung zur Schweinehaltung adaptiert. Damals änderte man die Bestimmung „größenmäßig angemessener“ Liegebereich zu „größenmäßig angenehm[er]“. Der Wortlaut in der EU-Richtlinie ist aber „physisch angenehm“. Nun soll daher diese Verordnung noch einmal adaptiert werden, doch die Umsetzung verzögert sich. Faktum ist, dass ein physisch angenehmer Liegebereich für Schweine nicht durch einen Vollspaltenboden ohne Stroheinstreu verwirklicht werden kann, den man aber in der großen Mehrheit der Betriebe in Österreich findet. Daher appelliert der VGT an die Landwirtschaftsministerin, diese Verordnung in einer Weise zu reformieren, dass sie nicht wieder in 2 Jahren adaptiert werden muss: der Vollspaltenboden muss verboten und Stroheinstreu verpflichtend eingeführt werden. Um diese Forderung zu unterstreichen, malten heute Tierschützer_innen mit Kreide „STOPP VOLLSPALTENBODEN“ vor das Ministerium am Stubenring 1 in 1010 Wien.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Allen Beteiligten ist klar, dass der Vollspaltenboden ein Auslaufmodell ist. Langfristig (laut Regierungsprogramm) bzw. mittelfristig (laut Landwirtschaftsministerium) muss der Übergang zu einer Teilstrohhaltung vollzogen werden. Doch dafür sind jetzt die Weichen zu stellen. Diese Reform der Verordnung zur Haltung von Schweinen muss richtungsweisend für die Zukunft werden. Sollte der Vollspaltenboden erlaubt bleiben, wird die Volksanwaltschaft die Verordnung von einem Gericht prüfen lassen, wie sie bereits angekündigt hat, und dieses wird den Widerspruch zwischen dem Vollspaltenboden und einem physisch angenehmen Liegebereich feststellen müssen. Statt diesen Weg zu gehen, sollte das Landwirtschaftsministerium gleich Nägel mit Köpfen machen und zusammen mit dem Tierschutzministerium eine richtungsweisende Verordnung erlassen, die den Standard der Schweinehaltung in Österreich endlich an die Erwartung der Bevölkerung anpasst!


Pressefotos zum Download (Copyright: VGT/VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN)

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