VGT zu geplanter Reform des Tierversuchsgesetzes: verpasste Chance, wenig Inhalt - vgt

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VGT zu geplanter Reform des Tierversuchsgesetzes: verpasste Chance, wenig Inhalt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.07.2020)

Wien, 01.07.2020

Das geplante Gesetz, das gestern vom Ministerrat abgesegnet wurde, enthält keine einzige Verbesserung – die parallele Initiative für Ersatzmethoden ist ein Tropfen auf dem heißen Stein

Das nach der EU-Richtlinie 2010/63 komplett neu erstellte Österreichische Tierversuchsgesetz 2012 ließ sehr viel zu wünschen übrig. So sind Tierversuche, die schweres Leid verursachen, das lange anhält und nicht gemildert werden kann, weiterhin erlaubt. Es gibt keine Kommissionen, die die Genehmigungen für Tierversuche erteilen, sondern nur Einzelpersonen ohne transparente Entscheidung, die Tierschutzombudspersonen werden in keine echte Oberkontrolle eingebunden und der objektive Kriterienkatalog für die Schaden/Nutzen Abwägung wurde politisch mit dem Argument abgeschossen, das würde die Freiheit der Wissenschaft gefährden. 8 Jahre später wäre jetzt die Chance gewesen, diese Fehler zu korrigieren, aber die Tierversuchsindustrie hat das Wissenschaftsministerium offenbar fest im Griff. Kein einziger Verbesserungsvorschlag des VGT hat den Weg in das Gesetz gefunden.

Zusammen mit der Gesetzesreform wurde eine „Initiative zum Ausbau von Ersatzmethoden zum Tierversuch“ beschlossen. Diese sieht eine Förderung für Alternativenforschung von € 600.000 pro Jahr vor – ein Pappenstiel im Vergleich zum gesamten Forschungsbudget. Und der salbungsvolle Text dieser Initiative beginnt bereits mit einer Falschaussage: in Österreich dürfen sehr wohl Tierversuche stattfinden, für die es längst etablierte Alternativen gibt. Beispiel Pyrogentest. Jahrelang hat man 15.000 Kaninchen pro Jahr mit diesem Test gequält, obwohl bessere Alternativen ohne Tiere sowohl in der EU als auch den USA validiert sind. Erst durch vielfache Anzeigen des VGT hat man sich durchgerungen, diese Frage nun durch den Verwaltungsgerichtshof prüfen zu lassen. Das ist das erste Mal in der Geschichte des Österreichischen Tierversuchsgesetzes, dass endlich einmal eine Genehmigung für einen Tierversuch verweigert wurde. Das sagt alles über die Qualität dieses Gesetzes aus!

VGT-Obmann Martin Balluch wird direkt: Das Tierversuchsgesetz ist nur Makulatur, es gibt in Wahrheit keinerlei Auflagen für Tierversuche, außer dass sie wissenschaftlich vernünftig sein müssen. Ob der Zweck die Übung landwirtschaftlicher Hilfskräfte ist, oder die Effizienzsteigerung der Nutztierindustrie, wiegt dabei genauso schwer, wie wenn es um die Rettung von Menschenleben geht. Jeder noch so sinnlose Nutzen überwiegt jeden noch so großen Schaden. Das ist die von der EU geforderte Schaden/Nutzen Abwägung auf österreichisch!

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